
In einem aktuellen Urteil des Landgerichts Landau wurde ein 29-jähriger Rumäne zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, nachdem er im Juni zwei Männer mit einem Messer schwer verletzt hatte. Der Prozess dauerte sieben Verhandlungstage, wobei ein zentrales Element die Frage der Notwehr war, wie rheinpfalz.de berichtete. Die Richterin formulierte eine eindeutige Meinung zur Notwehrsituation, die entscheidend für das Urteil war. Der Vorfall ereignete sich während der Fußball-Europameisterschaft im Juni.
Ein weiterer brisanter Fall betrifft einen 21-Jährigen, der vom Landgericht Landau vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen wurde. Er hatte einen 17-Jährigen in Weingarten (Kreis Germersheim) mit einem Messer erstochen. Trotz der Feststellung, dass der 21-Jährige den Jugendlichen vorsätzlich getötet hatte, kam das Gericht zu dem Schluss, dass der Stich nicht notwendig war. Dies geschah im Rahmen eines Notwehrexzesses, wie swr.de berichtete. Der Vorsitzende Richter bezeichnete das Urteil als tragisch und schwer zu erklären. Der Angeklagte war nach eigenen Aussagen von Angst und Furcht geleitet gewesen, nachdem er zuvor einen Schlag ins Gesicht vom Opfer erhalten hatte.
Entscheidung des Gerichts
Das Gericht wandte Paragraf 33 des Strafgesetzbuchs an, der besagt, dass Täter in einem Zustand von Verwirrung, Furcht oder Schrecken nicht bestraft werden. Eine Gehirnerschütterung und Alkohol im Blut des Angeklagten trugen zu seiner emotionalen Verfassung bei. Während die Verteidigung auf Freispruch plädierte, forderte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von fünf Jahren.
Nach dem Freispruch kündigte der Staatsanwalt, Thomas Spielbauer, an, das Urteil anzufechten. Auch die Mutter und der Bruder des Opfers treten als Nebenkläger auf und wollen ebenfalls Rechtsmittel einlegen. Der angeklagte 21-Jährige hatte während der Verhandlung gestanden und sich bei der Familie des Opfers entschuldigt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Freispruch noch nicht rechtskräftig ist.