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Steuervorteile im Frühling: So sparen Sie richtig beim Garten!

Am 20. März beginnt der kalendarische Frühling, was für viele Gartenbesitzer ein willkommener Anlass ist, sich um ihre Außenanlagen zu kümmern. Dabei gibt es die Möglichkeit, Gartenarbeiten und sogar den Frühjahrsputz steuerlich abzusetzen. Laut gotha-aktuell.info nutzen rund 36 Millionen Menschen in Deutschland ihre Gärten aktiv, was etwa 79% der Bevölkerung mit Zugang zu Garten, Terrasse oder Balkon entspricht.

Gartenarbeiten können sowohl als Handwerkerleistungen als auch als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden. Bei Handwerkerkosten können bis zu 20% der Arbeitskosten bis zu einer Höchstgrenze von 1.200 Euro pro Jahr abgesetzt werden. Voraussetzungen dafür sind die Selbstbewohnung des Grundstücks sowie eine korrekte Rechnung mit unbarer Zahlung. Absetzbar sind die Arbeitskosten, Geräte- und Fahrkosten sowie Verbrauchsmittel, während Materialkosten ausgeschlossen sind. Wenn öffentliche Förderungen bereits in Anspruch genommen wurden, sind Ausgaben nicht absetzbar.

Steuerliche Absetzbarkeit von Dienstleistungen

Zusätzlich können Gartenpflegearbeiten als haushaltsnahe Dienstleistung betrachtet werden. Hierbei können bis zu 20% der Arbeitskosten bis zu 4.000 Euro pro Jahr abgesetzt werden, vorausgesetzt es liegen eine Rechnung und ein Nachweis über die unbare Zahlung vor. Die absetzbaren Kosten umfassen ebenfalls Arbeitskosten, Maschinen- und Fahrtkosten, während Materialkosten auch hier nicht absetzbar sind.

Im Rahmen des Frühjahrsputzes sind zudem Kosten für professionelle Reinigungsdienste absetzbar, sofern diese im eigenen Haushalt erbracht werden. Hier gilt ebenfalls die Anforderung nach Rechnung und unbarer Zahlung.

Ein weiterer Aspekt betrifft Heuschnupfen: Kosten für Heil- und Hilfsmittel, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, können als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Allerdings sind nur unmittelbare Krankheitskosten absetzbar, wobei die zumutbare Belastung von 1 bis 7% des Gesamtbetrags der Einkünfte, abhängig von Einkommenshöhe und Veranlagungsart, beträgt.

In Bezug auf Gartenarbeiten klärt haufe.de, dass diese in zwei Kategorien unterteilt werden können: haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Steuerermäßigungen nach § 35a EStG müssen im eigenen Haushalt erbracht werden, wobei das Konzept des Haushalts auch Zubehörräume und Außenanlagen einbezieht.

Zusammenfassend bieten diese steuerlichen Regelungen für Gartenbesitzer in Deutschland vielfältige Möglichkeiten, finanzielle Erleichterungen in Anspruch zu nehmen und die eigene Leidenschaft für die Gartenarbeit auch steuerlich zu berücksichtigen.