Havelland

Drogensucht und Betrug: Gericht verurteilt 26-Jährigen zu 14 Monaten Haft

Ein 26-jähriger Mann, bekannt als M., wurde vom Schöffengericht Nauen zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt. M., der eine Vorgeschichte im Suchtmilieu hat, stellte im Mai 2022 seine Drogenkarriere ein. Zum Zeitpunkt der Verhandlung befand er sich bereits im Gefängnis, wo er zuvor eine andere Freiheitsstrafe verbüßte.

Die Anklage umfasste mehrere Delikte, darunter das Fahren ohne Führerschein, Tankbetrug sowie Betrug bei einem Kaufgeschäft. M. hatte zuvor wiederholt getankt und behauptet, nicht bezahlen zu können, um Geld für Kokain zu sparen. Zudem nahm er eine Anzahlung von einem älteren Ehepaar für ein Auto, das schließlich nie verkauft wurde. Nachdem er sich 18 Monate lang dem Strafantritt entzogen hatte, wurde M. schließlich in Brandenburg an der Havel verhaftet.

Gerichtliche Auseinandersetzung

Vor Gericht räumte M. seine Taten ein und erklärte, dass Drogenabhängigkeit seine Gedanken dominiere. Im Jahr 2022 absolvierte er einen „kalten Entzug“ und ist nun verlobt. Weiterhin hat er seinen Betrugsopfern Geld zurückgezahlt und nimmt in der Haft an verschiedenen Kursen teil.

Bei der Verteidigung äußerte der Staatsanwalt Zweifel an M.s Reue und forderte eine Freiheitsstrafe von 19 Monaten ohne Bewährung. Der Verteidiger hingegen beantragte eine Geldstrafe oder eine geringere Freiheitsstrafe auf Bewährung. Das Gericht entschied, M.s eingeschränkte Schuldfähigkeit zu berücksichtigen und verhängte 14 Monate Haft ohne Bewährung. Richterin Katrin Baumgart betonte, dass der Freiheitsentzug einen Denkprozess auslösen könne und forderte M. auf, sich selbst zu helfen. Während der Verhandlung waren M.s Familie und Verlobte anwesend.

In einem anderen Zusammenhang berichtete der Deutschlandfunk Kultur über die Herausforderungen von Drogenabhängigen im Gefängnis und die Schwierigkeiten bei der Substitutionstherapie. Claudia Jaworski besucht hierbei ehemalige Insassen der JVA Bernau, darunter ihren Bruder, der seit Jahren an Heroinabhängigkeit leidet und aufgrund der Verweigerung von Drogenersatzstoffen in der Haft unter extremen Bedingungen litt. Ihr Bruder erhielt vor seiner Haft einen Drogenersatzstoff, doch drohte ihm in der JVA ein kalter Entzug. Jaworski intervenierte, um Rückfällen vorzubeugen, doch die Anstaltsärzte verweigerten die Behandlung mit Substitutionsmitteln.

Die Praxis der Substitutionsverweigerung wurde von verschiedenen Seiten kritisiert, und Richterin Melanie Bartschat äußerte Bedenken hinsichtlich dieser Vorgehensweise. Auch die Zahlen sind alarmierend: Schätzungen zufolge sind 30 bis 40 Prozent der Gefangenen opioidabhängig und benötigen Ersatzstoffe. In der JVA Bernau erhalten aktuell rund 90 von 800 Insassen entsprechende Behandlungen.