
In Delmenhorst verursachte ein 32-jähriger Mann am frühen Sonntagmorgen massive Schäden im Straßenverkehr, die auf etwa 17.000 Euro geschätzt werden. Der Vorfall ereignete sich in der Estlandstraße, wo der Fahrer zunächst den Außenspiegel eines geparkten Kleinwagens touchierte und anschließend die linke Seite eines weiteren geparkten Fahrzeugs beschädigte. Sein eigenes Auto war nach dem Vorfall nicht mehr fahrbereit.
Die Polizei wurde alarmiert und führte einen Atemalkoholtest durch, dessen Ergebnis alarmierend war: Der Mann hatte 3,01 Promille Alkohol im Blut. Aufgrund seiner schweren Alkoholisierung ermittelt die Polizei nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs gegen ihn, wie NDR berichtete.
Promillegrenzen im deutschen Straßenverkehr
Alkohol am Steuer hat nicht nur fatale Folgen für die Verkehrssicherheit, sondern kann auch erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die geltenden Promillegrenzen für Autofahrer sind klar definiert: Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot von 0,0 Promille. Bei 0,3 Promille beginnt die relative Fahruntüchtigkeit, die bereits strafbar ist, wenn Ausfallerscheinungen festgestellt werden. Ab 0,5 Promille drohen Bußgelder sowie Punkte in Flensburg, und ab 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit, die strafrechtlich verfolgt wird, wie ADAC anmerkt.
Die Konsequenzen für Verstöße können von Bußgeldern über Punkte bis hin zu Fahrverboten und der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) reichen. Bei Unfällen unter Alkoholeinfluss kann zudem die Kfz-Haftpflichtversicherung Regressforderungen bis zu 5000 Euro geltend machen.