Wunsiedel im Fichtelgebirge

Bad Weißenstadt: Heilbad-Anerkennung sorgt für Aufschwung in der Region!

Bad Weißenstadt ist der neue Name für die Seestadt Weißenstadt. Diese Umbenennung wurde offiziell bekannt gegeben, nachdem die Kommune die Anerkennung als Heilbad vom Innenministerium erhalten hat. Der Bayerische Heilbäderverband stellte zudem das erste neue Ortsschild für Bad Weißenstadt bereit.

Die Namensänderung fand in Anwesenheit mehrerer wichtiger Persönlichkeiten statt, darunter Claudia Kreuzer und Manfred Busch vom Weißenstädter Kommunalunternehmen Kurortentwicklung, Peter Berek, Wunsiedler Landrat und Vorsitzender des Bayerischen Heilbäderverbands, sowie Matthias Beck, Bürgermeister von Weißenstadt. Die Änderung ist Teil eines umfassenden Konzepts für das Kurwesen in der Stadt.

Anerkennung als Heilbad

Bürgermeister Matthias Beck erläuterte, dass die Kommune nun als „Bad Weißenstadt“ auftreten darf, jedoch noch ein Qualitätsmanagement-Zertifikat benötigt wird. Dieses Zertifikat ähnelt einer DIN-Norm für Reha-Einrichtungen und muss innerhalb von drei Monaten erlangt werden. Zudem muss bis Ende 2026 der Nachweis über die Inbetriebnahme der zweiten Heilquelle erbracht werden, was einen Dauerpumpversuch und eine Einhausung nach sich zieht.

Für die offizielle Namensänderung ist außerdem ein Stadtratsbeschluss erforderlich. Die neue Bezeichnung wird Auswirkungen auf Ortsschilder und Druckerzeugnisse der Kommune haben. Matthias Beck berichtete zudem von einem Aufwind in Weißenstadt, was sich in der Zunahme neuer privater Vermieter und Investoren widerspiegelt. Der Antrag auf Heilbad-Anerkennung wurde bereits 2009 gestellt und hatte die Stadt damals zum Kurort gemacht, die jetzige Anerkennung erfolgte nach einem aktuellen Antrag.

Insgesamt gibt es in Bayern nun 22 Heilbäder, darunter Bad Alexandersbad, Bad Steben, Bad Berneck und Bad Staffelstein. Weißenstadt ist die erste Kommune seit fünf Jahren, die als Heilbad anerkannt wurde, was die Bedeutung dieser Namensänderung unterstreicht, wie die Frankenpost berichtete. Weitere Details zur Anerkennung und den notwendigen Schritten finden sich im Artikel des Bayreuther Tagblatts.