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Bundesärztekammer fordert Gesetz zur Sterbehilfe: Volksentscheid nötig?

Fünf Jahre nach dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben in Deutschland garantiert, wächst der Druck auf die Politik, eine gesetzliche Neuregelung zur Sterbehilfe zu schaffen. Die Bundesärztekammer fordert nun die Einführung eines entsprechenden Gesetzes, um den derzeit ungeregelten Zustand zu beenden. Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, hebt die Notwendigkeit hervor, den rechtlichen Rahmen zu gestalten, um der Selbstbestimmung der Menschen gerecht zu werden und gleichzeitig einer gesellschaftlichen Normalisierung des Suizids entgegenzuwirken. Dies berichtet Bild.de.

Ein zentrales Anliegen der Bundesärztekammer ist die Schaffung eines Schutzkonzepts, das insbesondere die psychischen Erkrankungen und psychosozialen Belastungen von Menschen mit Suizidgedanken berücksichtigt. Ziel ist es, ausreichende Beratungs- und Hilfsangebote bereitzustellen, die die psychiatrisch-psychotherapeutische Kompetenz einschließen. Darüber hinaus sollen Menschen vor übereilten Entscheidungen geschützt werden. Das Verfahren soll zudem Rechtssicherheit für Ärzte bieten. Die Mitwirkung an der Selbsttötung wird nicht als ärztliche Aufgabe betrachtet, und Ärzte sind nicht verpflichtet, Hilfe zu leisten. Die Entscheidung, ob ein Arzt in einem konkreten Fall assistiert, bleibt individuell und frei, während die grundlegende Verpflichtung der Ärzte darin besteht, Leben zu erhalten und Leiden zu lindern.

Rechtslage zur Sterbehilfe in Deutschland

Das Bundesverfassungsgericht hat am 26. Februar 2020 das Verbot der organisierten Sterbehilfe im Paragrafen 217 des Strafgesetzbuches aufgehoben. Dieses Urteil hat das bestehende rechtliche Vakuum bezüglich des assistierten Suizids weiter verschärft. Bislang gibt es kein Gesetz, das den assistierten Suizid umfassend regelt; zwei entsprechende Entwürfe von Abgeordneten wurden 2023 vom Bundestag abgelehnt. In diesem Kontext ist das Gericht auch der Auffassung, dass es eines Schutzkonzepts bedarf, um den betroffenen Personen gerecht zu werden, wie in den Urteilsgründen detailliert dargelegt wird (siehe bundesverfassungsgericht.de).

Mit der Forderung nach einer gesetzlichen Regelung wird deutlich, dass es an der Zeit ist, diese sensiblen Themen im Zuge einer gesellschaftlichen Debatte erneut auf die politische Agenda zu setzen, um eine verantwortungsvolle und vor allem menschliche Lösung zu finden.