DeutschlandDresdenMeißenSachsen

Wahlhelfer-Countdown: Dresden ist ausgebucht, Meißen sucht dringend!

Sachsen sucht derzeit intensiv Wahlhelfer für die Bundestagswahl, die am 23. Februar stattfinden wird. In der Landeshauptstadt Dresden haben sich etwa 6.700 Menschen freiwillig gemeldet, weshalb die Stadt keine weiteren Anmeldungen mehr annehmen kann. Das Anmeldeformular auf der Website der Stadt wurde bereits deaktiviert.

Im Landkreis Meißen hingegen sind noch Plätze verfügbar, da hier insgesamt 190 Helfer benötigt werden. Alle Wahlhelfer im Landkreis Meißen erhalten ein „Erfrischungsgeld“ von 25 Euro. Details zur Anmeldung können online unter stadt-meissen.de/wahlen abgerufen werden. Im Gegensatz dazu gibt es im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge noch freie Plätze. Hier beträgt die Vergütung für die Einsatzkräfte mindestens 15 Euro, kann jedoch je nach Aufgabe variieren. Auch die Anmeldung für diesen Landkreis ist online möglich.

Aufgaben und Verpflichtungen der Wahlhelfer

Die Aufgaben der Wahlhelfer sind vielfältig und wesentlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl. Laut der Bundeswahlleiterin sind sie unter anderem verantwortlich für die Gewährleistung von Ruhe und Ordnung im Wahlraum, die Überprüfung der Wahlberechtigung und die Ausgabe der Stimmzettel. Zudem helfen sie gegebenenfalls Wählerinnen und Wählern mit Behinderung bei der Stimmabgabe und sind für die Zählung der Stimmen zuständig.

Die Vorbereitungen des Wahlvorstands müssen vor der Eröffnung der Wahllokale um 8:00 Uhr abgeschlossen sein. Die Wahllokale bleiben bis 18:00 Uhr geöffnet, und die Auszählung der Stimmen erfolgt anschließend, was mehrere Stunden in Anspruch nehmen kann. Die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit der Wahlhelfer sind im Bundeswahlgesetz (BWG) sowie in der Bundeswahlordnung (BWO) geregelt.