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Drogenschmuggel auf der A3: Zwei Männer festgenommen!

Im Landkreis Aschaffenburg kam es bei einer Verkehrskontrolle auf der A3 zu einem erheblichen Drogenfund. Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Aschaffenburg-Hösbach nahmen am Freitag Nachmittag zwei Männer im Alter von 24 und 23 Jahren vorläufig fest. Die beiden Fahrzeuginsassen, die mit einem Pkw unterwegs waren, transportierten rund vier Kilogramm Betäubungsmittel, darunter etwa 1 kg Marihuana und ca. 3 kg Amphetamin.

Der Verdacht auf den Handel mit Betäubungsmitteln erhärtete sich während der Kontrolle, sodass die Kriminalpolizei Aschaffenburg die Ermittlungen übernahm. Infolge der Beweislage ordnete die Staatsanwaltschaft die Vorführung der Tatverdächtigen beim Ermittlungsrichter an, der schließlich Untersuchungshaftbefehle wegen dringenden Tatverdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erließ. Die Männer befinden sich mittlerweile in verschiedenen Justizvollzugsanstalten.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die rechtlichen Implikationen von Verkehrskontrollen im Zusammenhang mit Drogenkonsum sind komplex. Laut [Hanfverband](https://hanfverband.de/faq/allgemeine-verkehrskontrolle-was-darf-die-polizei-wie-sollte-ich-mich-verhalten) sollten Betroffene während einer Kontrolle ruhig und freundlich, jedoch bestimmt agieren. Es wird geraten, keine Unsicherheit zu signalisieren und im Falle von Drogenkonsum keine Angaben über das Eigenverhalten zu machen, da solche Aussagen nachteilig sein könnten.

Die Polizei ist berechtigt, bei Verdacht auf Drogenkonsum entsprechende Tests anzuordnen. Es besteht jedoch keine Verpflichtung zur Teilnahme an Drogenschnelltests, und auch eine Einwilligung zur Blutentnahme sollte nicht erteilt werden, da in diesem Fall eine richterliche Anordnung notwendig ist, es sei denn, es handelt sich um Ordnungswidrigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz. Bei nachgewiesenem Drogenkonsum ist mit Bußgeldbescheiden und möglichen Fahrverboten zu rechnen.