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Köln legt neuen Plan für Windenergie vor: Bürger sind gefragt!

Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat im Dezember 2024 einen Planentwurf zur Aufstellung des Sachlichen Teilplans „Erneuerbare Energien“ (Teilplan EE) beschlossen. Dieser Planentwurf zielt darauf ab, die Windenergiebereiche (WEB) im Oberbergischen Kreis festzulegen, um den bundes- und landesrechtlichen Vorgaben zur Energiewende gerecht zu werden. Laut [oberberg-aktuell.de](https://oberberg-aktuell.de/lokalmix/neuer-regionalplan–auch-b–rger-k–nnen-stellung-nehmen-a-111305) sollen alle im Oberbergischen Kreis dargestellten WEB als Beschleunigungsgebiete ausgewiesen werden, was Erleichterungen im Zulassungsverfahren mit sich bringt.

Die Bezirksregierung Köln wurde beauftragt, den Planentwurf öffentlich auszulegen. Ab dem 13. Januar bis zum 13. Februar 2025 haben die Öffentlichkeit sowie öffentliche Stellen die Möglichkeit, zu diesem Planentwurf Stellung zu nehmen. Weitere Einzelheiten zur öffentlichen Auslegung sowie Infos zur Abgabe von Stellungnahmen sind auf den entsprechenden Plattformen verfügbar.

Hintergrund und Ziele der Planung

Das übergeordnete Ziel dieser Initiative ist der beschleunigte Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland, um die Klimaziele, insbesondere die Treibhausgasneutralität bis 2045, zu erreichen. Dies wird durch das Inkrafttreten des Wind-an-Land-Gesetzes am 1. Februar 2023 unterstützt, das bundesweit Flächenziele für Windenergie an Land festlegt. In Nordrhein-Westfalen beträgt das Flächenziel bis 2032 1,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie. Nordrhein-Westfalen plant, diesen Flächenbeitragswert bereits 2025 zu erreichen, wie [bezreg-koeln.nrw.de](https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/kommunales-planung-bauen-und-verkehr/regionalplanung/neuaufstellung-regionalplan-koeln-6) berichtet.

Um die Flächenbeitragswerte zu erreichen, sind Vorgaben im Landesentwicklungsplan (LEP) sowie die Ausweisung von Windenergiebereichen in Regionalplänen erforderlich. Für die Planungsregion Köln müssen gemäß den aktuellen Rahmenbedingungen 2,13 Prozent der Gesamtfläche für Windenergie bereitgestellt werden. Der Regionalrat hat bereits mehrere Beschlüsse zur Entwicklung des Sachlichen Teilplans getroffen, angefangen mit dem ersten Beschluss zur Aufstellung am 9. Dezember 2022, einer Bekanntmachung zur Aufstellung am 17. April 2023 und einem zweiten Beschluss zur Anpassung des Zeitplans am 18. August 2023.