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Hochwasser-Chaos: Reisende in Not – Ihre Rechte und Ansprüche!

Zu den aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit Hochwasserereignissen in Europa berichtet die RHEINPFALZ über die dramatischen Auswirkungen auf Region und Reisende. Besonders betroffen ist die Region am Glan, wo im September die unfreiwillige Irrfahrt einer kranken Seniorin Thema war. Diese Geschichte rief viel Mitgefühl bei den Lesern hervor und lenkte die Aufmerksamkeit auf die Notlage einer verzweifelten Großfamilie, die dringend nach Wohnraum suchte.

Zusätzlich zu den lokalen Geschehnissen ist das Hochwasser auch in anderen Teilen Europas ein großes Problem. Laut ReiseReporter führt das Hochwasser in Polen, Tschechien und Österreich zu überfluteten Straßen und Siedlungen, was den Tourismus erheblich beeinträchtigt. Züge können auf vielen Strecken nicht fahren, und Flusskreuzfahrtschiffe sind in ihrer Fahrt eingeschränkt.

Rechte und Ansprüche der Reisenden

Reisende, die von diesen Hochwasserereignissen betroffen sind, können Minderungsansprüche auf ihren Reisepreis geltend machen, falls gebuchte Leistungen nicht erbracht werden. Insbesondere die Flusskreuzfahrtschiffe auf der Donau in Wien sind eingeschränkt. In Österreich sind zahlreiche Zugstrecken unterbrochen, weshalb die ÖBB empfiehlt, nicht unbedingt notwendige Reisen abzusagen. Das Unternehmen hat zudem die Zugbindung bei nationalen und internationalen Tickets aufgehoben, sodass diese bis zum 22. September gültig bleiben können.

Betroffene Reisende sollten sich auch über ihre europäischen Fahrgastrechte informieren, die unter anderem die Übernahme von Hotelübernachtungen bei Reiseunterbrechungen vorsehen. Es ist allerdings zu beachten, dass bei höherer Gewalt, wie aktuell durch Hochwasser, die Kostenübernahme auf drei Nächte begrenzt sein kann. Umbuchungen und Erstattungen sind bei größeren Verspätungen und Zugausfällen ebenfalls möglich, allerdings sind zusätzliche Entschädigungen bei höherer Gewalt unwahrscheinlich.