
Nach der Winterpause nimmt die Lokalpolitik in Verden wieder Fahrt auf. Der Ausschuss für Stadtentwicklung wird sich am Donnerstag, dem 23. Januar, um 17.30 Uhr im VA-Saal des historischen Rathauses treffen, um über wichtige Themen zu beraten. Neben dem Ausschuss für Stadtentwicklung wird auch der Ausschuss für Straßen und Stadtgrün am Mittwoch, dem 29. Januar, ebenfalls um 17.30 Uhr im gleichen Ort tagen. Der Stadtrat Verden wird schließlich am Dienstag, dem 11. Februar, seine erste Sitzung im neuen Jahr abhalten.
Ein zentrales Thema im Ausschuss für Stadtentwicklung ist die Planung für den Umbau des historischen Syndikatshofs. Ziel des Bauleitplanverfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung des Syndikatshofes als „Lernort Demokratie“ sowie für den Neubau des städtischen Archivs zu schaffen. Geplant ist zudem die Aufwertung der Freiflächen durch die Neuanlage einer öffentlichen Grünfläche. Das bestehende städtebauliche Planungsrecht lässt die vorgesehenen Nutzungen bislang nur bedingt zu, da der Neubau des Archivs innerhalb der bestehenden Baugrenzen nicht zulässig ist.
Umbau- und Neubaumaßnahmen
Der Planentwurf sieht eine Fläche für soziale und kulturelle Einrichtungen sowie für die öffentliche Verwaltung vor. Der denkmalgeschützte Syndikatshof soll im Bestand gesichert werden, während der Neubau mit einer gläsernen Fuge angefügt wird, um die Sichtbeziehung auf den historischen Treppenturm zu bewahren. Die Höhe des Neubaus wird von ursprünglich geplant zweigeschossig auf eingeschossig reduziert, und vorhandene Baumbestände sollen erhalten bleiben. Für den Neubau sind Abweichungen von den bestehenden örtlichen Bauvorschriften erforderlich, weshalb eine eigenständige örtliche Bauvorschrift ins Verfahren aufgenommen wird.
Der Archivebau ist mit einem Flachdach, extremer Begrünung und einer Holzverschalung sowie Fassadenbegrünung entlang der Syndikatstraße geplant. Eine frühzeitige Bürgerbeteiligung sowie eine Unterrichtung der Öffentlichkeit haben bereits stattgefunden, allerdings wurden keine Stellungnahmen eingereicht.
Neue Förderrichtlinie für die Innenstadt
Außerdem wird der maximale Zuschuss für Ansiedlungsförderung von 10.000 Euro auf 15.000 Euro erhöht. Es wird zudem eine Eingrenzung des Geltungsbereichs entlang der Großen Straße vorgenommen, um den Einsatz der Fördermittel im Innenstadtbereich zu konzentrieren, wie von der Stadt Verden berichtet wurde. Für eine Förderung müssen die Immobilien im Geltungsbereich der Förderrichtlinie liegen, und es ist maximal eine Förderung pro Antragsteller möglich. Zusätzlich wird festgelegt, dass Maßnahmen, die vor dem 01.08.2021 oder vor Antragstellung begonnen wurden, nicht förderfähig sind.