Merzig-Wadern

Losheim am See: Effiziente Vollstreckung durch neue Kooperation!

Die Gemeinde Losheim am See geht eine effiziente Kooperation mit dem Landesverwaltungsamt (LaVa) ein, um die Vollstreckung von Geldforderungen zu optimieren. Der entsprechende Vertrag wurde von Bürgermeister Helmut Harth und Direktor Arno Sonntag in St. Ingbert unterzeichnet. Ziel der Zusammenarbeit ist es, die Vollstreckungsprozesse professioneller zu gestalten und die Verwaltungsarbeit zu erleichtern.

Bürgermeister Harth hebt die Vorteile der Kooperation hervor, insbesondere die Effizienzsteigerung und Kostensenkung. Zugleich wird betont, dass die Gemeinde weiterhin selbst für die Erstellung von Gebührenbescheiden und Mahnungen verantwortlich bleibt. Bei ausbleibenden Zahlungen übernimmt das Landesverwaltungsamt die Bearbeitung und Vollstreckung vor Ort. Für einen reibungslosen Ablauf der Zusammenarbeit wird aktuell eine interne Vorbereitungsphase geschaffen.

Rechtliche Grundlagen und weitere Aspekte

Wie auf saarland.de erläutert wird, können Gemeinden und Gemeindeverbände die Vollstreckung eigener und fremder Geldforderungen auf andere Gemeinden oder das Landesverwaltungsamt übertragen. Dies geschieht im Rahmen des § 29 Abs. 3a des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes. Zudem gibt es die Möglichkeit, einen Zweckverband zur Vollstreckung zu bilden.

Das Landesverwaltungsamt ermöglicht außerdem Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts, ihre eigenen Geldforderungen ebenfalls an das Amt zu übertragen. Um die Wirtschaftlichkeit solcher Kooperationen zu evaluieren, wird ein Beispielschema zur Berechnung des wirtschaftlichen Nutzens bereitgestellt, das Faktoren wie die Erlösaufteilung zwischen der Kommune und dem Landesverwaltungsamt berücksichtigt. Zudem fließen Verbesserungspotenziale in Bezug auf die Vollstreckungserfolge in die Berechnungen ein.