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Lidl gewinnt Streit um Dubai-Schokolade – Aldi fällt zurück!

Das Landgericht Frankfurt hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Lidl weiterhin die sogenannte Dubai-Schokolade vertreiben darf. Dieses Urteil hat Auswirkungen auf Aldi Süd, das das Produkt aus seinem Sortiment nehmen musste. Der Streit um die Dubai-Schokolade sorgt für Turbulenzen im Lebensmittelhandel und wirft Fragen bezüglich der Herkunftsbezeichnung auf.

Das Landgericht Köln hatte bereits zuvor Aldi Süd untersagt, das Produkt als Dubai-Schokolade zu verkaufen, da es weder in Dubai hergestellt wurde noch Zutaten aus dieser Region innehat. Die Frankfurter Richter führten aus, dass der Zusatz „Dubai“ mittlerweile als Gattungsbegriff angesehen wird. Kunden würden nicht zwingend annehmen, dass die Schokolade in Dubai produziert wurde oder dessen Zutaten stammen, so die Richter.

Details zur Urteilsbegründung

Ein Süßwarenimporteur, der tatsächlich in Dubai hergestellte Schokolade verkauft, hatte gegen Aldi Süd geklagt und argumentiert, dass die Bezeichnung „Dubai-Schokolade“ sich nur auf Produkte beziehen sollte, die auch aus Dubai stammen. Dennoch vertraten die Frankfurter Richter die Meinung, dass die Lidl-Schokolade die Herkunftsbezeichnung „mit Schokolade, Pistazien und Kadayif aus EU-/Nicht-EU“ trägt, was eine klare Charakterisierung des Produkts darstellt.

Die Richter verwiesen in ihrer Urteilsbegründung zudem auf einen ähnlichen Fall, in dem die Bezeichnung „Dubai Chocolate“ bei Aldi Süd akzeptiert wurde. Schwieriger sei jedoch der Fall von Lidl, da dessen Produkt eine durchgehend in deutscher Sprache verfasste Aufschrift hat und gestalterische Merkmale fehlen, die auf eine Herkunft aus Dubai hinweisen. Die Werbung von Lidl kommuniziert zudem, dass es sich um eine „Qualitäts-Eigenmarke“ handelt, was den Eindruck schmälert, das Produkt stamme aus Dubai.

Das Urteil des Landgerichts Frankfurt ist bislang nicht rechtskräftig. Der Süßwarenimporteur Wilmers prüft derzeit, ob er gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen möchte. Die rechtlichen Auseinandersetzungen in diesem Fall bleiben absehbar spannend, da die Frage der Herkunftsbezeichnung in der Lebensmittelindustrie von zentraler Bedeutung ist.