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Gigg+Volt drängt auf Verpackungssteuer: Müllreduktion für Gießen!

Am 23. Januar 2025 hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde gegen die Tübinger Verpackungssteuer abgelehnt. Dies bedeutet, dass Kommunen berechtigt sind, eine Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen in der Gastronomie zu erheben. Der Gigg+Volt-Antrag in Gießen fordert nun den Magistrat auf, einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung aus 2021 umzusetzen. Dieser Antrag verlangte zunächst einen Satzungsentwurf zur Verpackungssteuer bis Ende 2021, während auch die Prüfung eines Förderkonzepts für Mehrwegsysteme zur Unterstützung der Gastronomie in den Fokus gerückt werden sollte. Ziel dieser Maßnahmen ist es, Müll zu reduzieren und die Sauberkeit in der Stadt zu verbessern.

Bis zum Sommer 2022 hat der Magistrat weder einen Satzungsentwurf noch ein entsprechendes Förderkonzept vorgelegt. Zudem stellte Gigg+Volt fest, dass eine Förderung verworfen wurde. Eine Klage einer Betreiberin von McDonald’s gegen die Tübinger Steuer führte zu Verzögerungen. Das Bundesverwaltungsgericht entschied im Mai 2023, dass die Steuer rechtmäßig ist. Die Klägerin legte daraufhin eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Beobachter wie die Deutsche Umwelthilfe wiesen auf anhaltende Verzögerungen bei der Einführung der Steuer in anderen Kommunen hin.

Forderung nach Umsetzung in Gießen

Gigg+Volt fordert nun erneut einen Satzungsentwurf zur Einführung der Verpackungssteuer in Gießen. Fraktionsmitglied Johannes Rippl unterstrich die unzureichende Klimabilanz von Einweggeschirr und betonte, dass die Verpackungssteuer dazu dienen soll, das Abfallaufkommen zu reduzieren und die Umwelt zu entlasten. Die Einnahmen aus der Steuer sollten die Gastronomie bei der Umstellung auf Mehrweglösungen unterstützen. Tübingen hat bereits durch die Einführung dieser Verpackungssteuer positive Effekte erzielt, indem das Müllaufkommen gesenkt und die Nutzung von Mehrwegverpackungen gesteigert wurde. Jährlich erzielt die Stadt Tübingen rund eine Million Euro aus dieser Steuer, die in Müllbeseitigungs- und Umweltschutzmaßnahmen fließen.

In Tübingen gilt die Verpackungssteuer bereits seit dem 1. Januar 2022, wie tuebingen.de berichtet. Betroffen sind Verkaufsstellen, die Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck für Speisen und Getränke anbieten. Die Steuerbeträge betragen 0,50 Euro (netto) für Einwegverpackungen, 0,50 Euro (netto) für Einweggeschirr und 0,20 Euro (netto) für Einwegbesteck und andere Hilfsmittel. Weitere Informationen und Materialien zur Verpackungssteuer stehen auf der Website der Stadt Tübingen zur Verfügung.