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Neun Direktkandidaten: Der Countdown zur Bundestagswahl 2025 beginnt!

Am 24. Januar 2025 wurden alle neun Wahlvorschläge für den Wahlkreis 295 – Zollernalb-Sigmaringen in Baden-Württemberg durch den Kreiswahlausschuss zugelassen. Dies geschah in einer Sitzung, die am Freitagmorgen unter der Leitung von Petra Hahn, der Kreiswahlleiterin, stattfand. Hahn erläuterte während der Sitzung die Regularien und Formalien, die bei der Zulassung der Kandidaten zu beachten sind.

Neun Direktkandidaten treten am 23. Februar zur Bundestagswahl an. Damit führt der Wahlkreis 295 zu den insgesamt 38 Wahlkreisen in Baden-Württemberg. Die Vorbereitung der Neuwahlen erfolgt gemäß dem Bundeswahlgesetz (BWG) und der Bundeswahlordnung (BWO), nachdem der Bundestag am 27. Dezember 2024 durch den Bundespräsidenten aufgelöst wurde. Die Neuwahlen müssen innerhalb von 60 Tagen nach dieser Auflösung stattfinden.

Details zur Bundestagswahl und den Wahlverfahren

Die Neuwahlen zum 20. Deutschen Bundestag sind für den 23. Februar 2025 angesetzt. Der Bundestag wird künftig aus 630 Abgeordneten bestehen, wobei die Regelungen bezüglich Überhang- und Ausgleichsmandaten bereits 2023 geändert wurden. In der Wahl haben die Wähler zwei Stimmen: eine Erststimme für einen Abgeordneten im Wahlkreis und eine Zweitstimme für eine Landesliste.

Die Fristen für die Neuwahl wurden durch eine Verordnung abgekürzt, und die Briefwahl wird voraussichtlich zwischen dem 6. und 10. Februar 2025 beginnen. Wahlbriefe müssen bis zum Wahltag, dem 23. Februar 2025, um 18 Uhr eingegangen sein. Wähler haben die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen direkt beim Wahlamt abzuholen oder den Antrag persönlich zu stellen.

Für detaillierte Informationen zur Bundestagswahl 2025 in der Region sind weitere Daten auf den Websites des Schwarzwälder Bote und des Zollernalbkreises zu finden.