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Katzenschutz in Sachsen: Kastrationspflicht endlich auf der Agenda!

In einem bemerkenswerten Vorfall in Lohsa entdeckte ein Bürger bei der Entleerung eines Altkleidercontainers mehrere neugeborene Katzenwelpen. Diese etwa eine Woche alten Kätzchen, die mit geschlossenen Augen in einem Karton untergebracht waren, wurden sofort zum Tierarzt gebracht, wie [MDR](https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/bautzen/bautzen-hoyerswerda-kamenz/altkleider-sammlung-fund-katze-lohsa-100.html) berichtete. Dort kümmerte sich der Finder um die Tiere, indem er sie mit spezieller Katzenmilch aus einer kleinen Flasche versorgte. Ursprünglich war geplant, die Katzen abzugeben, jedoch entschied sich die Familie, sie zu behalten.

Wiederholte Fälle dieser Art werfen ein Schlaglicht auf die Tierschutzproblematik in Sachsen. Ein Mitarbeiter des Unternehmens hatte zuvor bereits von einem Vorfall berichtet, bei dem bei der Öffnung eines Containers hunderte von Nagetieren entkamen. Häufig bleiben die Verursacher solcher Vorfälle unerkannt, da Sammelcontainer oft an schlecht einsehbaren Orten stehen. Christina Walloschke, Geschäftsführerin einer Tierarztpraxis in Torgau, hob die Dringlichkeit gezielter Vorsorge zum Schutz der Tiere hervor. Sachsen gilt als Schlusslicht beim Katzenschutz, während in 15 anderen Bundesländern bereits Regelungen zum Schutz von Katzen existieren. Eine angestrebte Kastrationspflicht für freilaufende Katzen in Sachsen könnte helfen, ungewollten Nachwuchs und die Überfüllung von Tierheimen zu verringern.

Kastrationspflicht für Freigängerkatzen in Deutschland

Ein weiteres drängendes Thema im Bereich des Tierschutzes ist die Einführung einer bundesweiten Kastrationspflicht für Freigängerkatzen. Ein aktuelles Gutachten der Deutschen juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) bestätigt die Verhältnismäßigkeit einer solchen Regelung. Der Deutsche Tierschutzbund fordert seit Jahren eine bundesweite Kastrationspflicht, die bisher von der Bundesregierung abgelehnt wurde. Diese Entscheidung basierte auf einer Gesetzesbegründung zum Paragrafen 13b des Tierschutzgesetzes aus dem Jahr 2012, der speziell zum Schutz von Straßenkatzen geschaffen wurde.

Das Ziel des Paragrafen wurde aus Tierschutzsicht jedoch bislang nicht erfüllt, wie [Tierschutzbund](https://www.tierschutzbund.de/ueber-uns/aktuelles/presse/meldung/bundesweite-kastrationspflicht-fuer-freigaengerkatzen-rechtlich-moeglich) feststellt. In Deutschland leiden mehrere Millionen Straßenkatzen, und Tierschutzvereine stoßen zunehmend an ihre Kapazitätsgrenzen. Während andere Länder, wie Österreich und Belgien, bereits bundesweite Kastrationspflichten eingeführt haben, existiert in Deutschland ein „Flickenteppich“ von Regelungen in über 1.000 Städten und Gemeinden. Viele Katzenbesitzer sind sich nicht einmal darüber im Klaren, ob in ihrer Region eine Kastrationspflicht gilt. Der Deutsche Tierschutzbund setzt sich daher für eine einheitliche Regelung ein, die zusätzlich Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflichten für Freigängerkatzen umfasst und schlägt regelmäßige Kastrationsaktionen für Straßenkatzen vor.