
In Baden-Württemberg haben zehn nicht kommerzielle Anbauvereinigungen die Betriebserlaubnis für den Anbau von Cannabis erhalten. Diese Entwicklung ist Teil der teilweisen Freigabe von Cannabis für Erwachsene, die am 1. Juli 2024 in Kraft trat. Mit dieser Gesetzgebung können Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern Cannabis anbauen und untereinander abgeben, wie die Augsburger Allgemeine berichtet.
Zu den ersten genehmigten Cannabis-Clubs zählen der Cannabis Club Südwest e.V. in Achern (Ortenaukreis) und der CSC Grüne Liebe Rhein-Neckar e.V. in Mannheim. Weitere genehmigte Anbauvereinigungen befinden sich in Pforzheim, Offenburg, Ehingen (Alb-Donau-Kreis) und anderen Regionen. Die Clubs müssen eine behördliche Erlaubnis besitzen und unterliegen regelmäßigen Kontrollen.
Klagen gegen Auflagen der Erlaubnisse
Aktuell klagen drei der genehmigten Anbauvereinigungen gegen bestimmte Auflagen ihrer Erlaubnisse. Diese Klagen betreffen unter anderem Rufbereitschaften für Kontrollen, die von den Vereinen gefordert werden. Die Freiburger Behörde, die landesweit für Genehmigungen zuständig ist, verfasst derzeit die Klageerwiderungen.
Das Cannabis-Gesetz und die damit verbundenen Regelungen sind auch ein Thema im Vorfeld der Bundestagswahl 2025, wobei die CDU und CSU angekündigt haben, das Cannabis-Gesetz der Ampel-Koalition wieder abschaffen zu wollen, wie Tagesschau berichtet.