Kulmbach

Jugendliche Bande in Kulmbach nach Tabakdiebstahl geschnappt!

Am 25. Januar 2025 meldete der Inhaber einer Tankstelle in Kulmbach den Diebstahl von Tabakwaren im Wert von knapp 1.000 Euro bei der Polizei. Der Inhaber zeigte den Beamten die Videoaufzeichnungen der Überwachungskamera. Während der Sichtung des Videomaterials fiel einer Polizistin die auffällige Bekleidung der Täter auf.

Die identifizierten Personen befanden sich zeitgleich wegen eines anderen Sachverhalts in einem anderen Raum der Dienststelle. Die Übereinstimmung führte zur schnellen Identifizierung der Verdächtigen. Es handelt sich um einen 17-Jährigen aus Wasserburg, einen 16-Jährigen aus Kulmbach und einen 19-Jährigen aus Katschenreuth. Den Verdächtigen wird ein Strafverfahren wegen Bandendiebstahls erwartet, wie Bayreuther Tagblatt berichtete.

Rechtliche Grundlagen des Bandendiebstahls

Bandendiebstahl stellt einen besonders schweren Fall des Diebstahls dar, was mit einer höheren Strafandrohung verbunden ist. Laut Strafgesetzbuch, § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB, macht sich strafbar, wer als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds stiehlt. Voraussetzung für eine Bande ist ein Zusammenschluss von mindestens drei Personen mit dem Ziel, wiederholt Straftaten wie Diebstahl oder Raub zu begehen.

Die Mitglieder müssen nicht stets zusammenarbeiten, jedoch eine gemeinsame Abrede über zukünftige Taten getroffen haben. Dabei genügt es, dass zwei Mitglieder am Tatort aktiv werden, solange die Tat auf einer vorherigen Bandenabrede basiert. Im konkreten Fall, den anwalt.de ebenfalls beleuchtet, kann Bandendiebstahl auch ohne Anwesenheit aller Mitglieder zur Anklage führen.