
In der Nacht auf den 25. Januar 2025 wurde in Betzdorf ein Mercedes A-Klasse von der Polizei gestoppt, nachdem das Fahrzeug mit über 100 km/h durch die Wilhelmstraße raste. Das Fahrzeug wurde unsicher in Schlangenlinien geführt, überfuhr Sperrflächen und schnitt Kurven. Die Polizeidirektion Neuwied/Rhein berichtete, dass die Polizei das Fahrzeug in Wallmenroth anhalten konnte. Der Fahrer hatte dabei eine Atemalkoholkonzentration von 1,39 Promille, was zu einem unverzüglichen Eingreifen der Beamten führte.
Im Zusammenhang mit dem Vorfall wurde dem Fahrer die Weiterfahrt untersagt, sein Führerschein wurde sichergestellt und eine Blutprobe entnommen. Die Meldung über den Vorfall wurde am 27. Januar 2025 um 10:27 Uhr übermittelt. Die Polizei warnte in diesem Zusammenhang vor den Gefahren des Fahrens unter Alkoholeinfluss.
Rechtliche Konsequenzen bei Alkoholkonsum am Steuer
Laut Informationen des ADAC gefährdet Alkohol am Steuer nicht nur andere Verkehrsteilnehmer, sondern auch den eigenen Führerschein. Die Promillegrenzen für Autofahrer sind klar geregelt: Für Personen bis 21 Jahre und Fahranfänger in der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot von 0,0 Promille. Ab 0,3 Promille beginnt die relative Fahruntüchtigkeit, während ab einer Promillegrenze von 0,5 bis 1,09 eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, die mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot geahndet werden kann.
Ab 1,1 Promille liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor, an der 1,6 Promille-Marke ist die Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) Pflicht. Bei jedem Vorfall, der mit Alkohol am Steuer in Verbindung steht, sollte auch beachtet werden, dass die Versicherung im Falle eines Unfalls gegebenenfalls Regressansprüche bis zu 5000 Euro geltend machen kann.
Die Polizei rät allen Verkehrsteilnehmern dringend, auf Alkohol am Steuer zu verzichten und sich der möglichen Konsequenzen bewusst zu sein, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.