Aachen

Frühzeitig Briefwahl beantragen: So geht’s in Aachen!

Das städtische Wahlamt Aachen informiert wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger darüber, dass sie frühzeitig Briefwahlunterlagen beantragen sollten. Dieser Schritt ist insbesondere im Hinblick auf die bevorstehende Bundestagswahl von Bedeutung. Laut aachen.de ist das Online-Briefwahlportal unter aachen.de/bundestagswahl2025 verfügbar, um Anträge zu stellen.

Die Frist für die Beantragung von Briefwahlunterlagen endet am 19. Februar um 23:59 Uhr. Wahlberechtigte können ihre Anträge formlos per E-Mail an wahlen@mail.aachen.de oder postalisch an das Wahlamt am Blücherplatz senden. Die notwendigen Angaben umfassen Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum und eventuell eine abweichende Versandadresse. Der Versand der beantragten Briefwahlunterlagen wird voraussichtlich ab dem 10. Februar erfolgen. Ab diesem Datum besteht zudem die Möglichkeit, direkt im Wahlamt am Blücherplatz oder in den Bezirksämtern zu wählen.

Wichtige Informationen zur Briefwahl

Wie serviceportal.aachen.de berichtet, können wahlberechtigte Personen, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, ohne besonderen Grund Briefwahl beantragen, auch wenn sie sich vorübergehend im Ausland aufhalten. Der Antrag auf einen Wahlschein muss bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes erfolgen, und eine Begründung ist nicht notwendig. Dem Wahlschein werden automatisch die Briefwahlunterlagen beigefügt. Außerdem kann mit einem Wahlschein auch in einem anderen Wahlbezirk innerhalb des Wahlkreises gewählt werden.

Der Wahlschein kann entweder persönlich oder schriftlich beim Wahlamt Aachen-Mitte sowie im Bezirksamt beantragt werden. Schriftliche Anträge sind ebenfalls per Fax oder E-Mail möglich; telefonische Anträge werden nicht akzeptiert. Die notwendigen Angaben für den Antrag sind darunter Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift. Bei der Antragstellung für eine andere Person ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Wahlberechtigte mit Behinderungen haben die Möglichkeit, Unterstützung bei der Antragstellung in Anspruch zu nehmen.

Der Antrag auf Briefwahlunterlagen sollte nach Möglichkeit frühzeitig gestellt werden, um eine reibungslose Wahlteilnahme zu gewährleisten. Anträge können bis zum Freitag vor dem Wahltag um 15:00 Uhr gestellt werden, in Ausnahmefällen ist dies auch am Wahltag bis 15:00 Uhr möglich. Die Rücksendung des Wahlbriefs muss so früh erfolgen, dass dieser bis zum Wahlsonntag um 18:00 Uhr ankommt. Innerhalb Deutschlands ist das Porto für den Wahlbrief nicht zu bezahlen, während es aus dem Ausland selbst getragen werden muss.