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Neues Bezahlsystem für Flüchtlinge startet in Mecklenburg-Vorpommern!

In Deutschland wird ein neues Bezahlkartensystem für Asylbewerber eingeführt, um die Auszahlung von Leistungen gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erleichtern. Am Mittwoch erhalten die ersten 13 Neuankömmlinge in der Erstaufnahmeeinrichtung Mecklenburg-Vorpommern die Bezahlkarte. Die Ausgabe erfolgt an acht Personen in Stern Buchholz bei Schwerin sowie an fünf weiteren in Nostorf-Horst im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Zukünftig soll der Kreis der Karteninhaber schrittweise erweitert werden, mit dem Ziel, bis Ende Februar alle Leistungsempfänger mit der Bezahlkarte auszustatten, wie die Borkener Zeitung berichtete.

Die Bezahlkarte, bereitgestellt vom niederländischen Unternehmen „Yoursafe“, ersetzt das bisherige System der Bargeldausgabe. Diese Änderung soll die Abläufe in den Erstaufnahmeeinrichtungen vereinfachen, da kein Bargeld mehr vorgehalten und ausgezahlt werden muss. Karteninhaber haben die Möglichkeit, maximal 50 Euro Bargeld pro Monat abzuheben, wobei Überweisungen ins Ausland mit der Karte ausgeschlossen sind. Ein Ziel dieser Regelung ist es, zu verhindern, dass Asylbewerber Schlepper bezahlen oder Geld an ihre Familien im Heimatland schicken.

Einheitliche Regelung und Weiterentwicklungen

Die Einführung dieser Bezahlkarte ist Teil eines bundesweiten Systems, das bereits zwischen allen Bundesländern, mit Ausnahme von Bayern und Mecklenburg-Vorpommern, vereinbart wurde. Die Fortschritte bei der Einführung variieren: In Hamburg beginnt die Ausgabe Anfang 2024, während in Bayern die Einführung für das Frühjahr geplant ist. Sachsen-Anhalt wird die Karte voraussichtlich im November einführen. In Hessen und Brandenburg ist die Vergabe für Dezember und Februar vorgesehen.

Darüber hinaus wurde eine Gesetzesänderung zum Asylbewerberleistungsgesetz am 1. März 2024 beschlossen und trat am 16. Mai 2024 in Kraft. Diese Reform ermöglicht es allen Geflüchteten, unabhängig von ihrer Unterbringung, Leistungen per Bezahlkarte zu erhalten, was vorangegangene Regelungen, die vorrangig Sachleistungen für Gemeinschaftsunterkünfte vorsahen, ersetzt. Zudem erhoffen sich Städte und Gemeinden durch die neue Regelung einen verringerten Verwaltungsaufwand, während sie gleichzeitig den Behörden mehr Flexibilität bei der Leistungserbringung gibt, wie die Bundesregierung erklärte.