
Der Bürgerentscheid zum Neu- und Erweiterungsbau des Landratsamtes Landsberg am Lech findet am 23. Februar 2025 statt. Dieser Termin fällt zusammen mit der Bundestagswahl. Wahlberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger des Landkreises, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens zwei Monaten im Landkreis wohnen und die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedslandes besitzen, wie landkreis-landsberg.de berichtete.
Der Bürgerentscheid umfasst zwei Fragestellungen sowie eine Stichfrage, die in drei separaten Abstimmungen behandelt werden. Ein Stimmzettel bleibt gültig, auch wenn nicht alle Fragen beantwortet werden; Fragen, die nicht abgestimmt wurden, führen nur zur Ungültigkeit für diese spezifischen Fragen. Alle wahlberechtigten Bürger erhalten bis spätestens 2. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung für den Bürgerentscheid, zusätzlich zur Benachrichtigung für die Bundestagswahl. Diese enthält Informationen über das Wahllokal und die Beantragung von Briefwahlunterlagen.
Informationen zur Abstimmung
Wie landsberg.de berichtet, können die Briefwahlunterlagen für den Bürgerentscheid nicht mit den Unterlagen der Bundestagswahl beantragt werden. Das Ergebnis des Bürgerentscheids wird ab dem Wahlsonntag, dem 23. Februar 2025, auf der Webseite des Landkreises veröffentlicht.
Für die Stimmabgabe im Abstimmungsraum sind das Abstimmungsbenachrichtigungsschreiben und ein gültiges Ausweisdokument erforderlich. An der Abstimmung nehmen 23 Urnen-Abstimmungsbezirke teil, identisch mit den Wahlbezirken der Bundestagswahl. Abstimmende erhalten einen Stimmzettel für drei Abstimmungen (Bürgerentscheid 1, Bürgerentscheid 2 und eine Stichfrage).
Für die Briefabstimmung ist ein Antrag auf einen Abstimmungsschein erforderlich, der nur auf Antrag erhältlich ist. Dieser kann schriftlich (z. B. per E-Mail) oder mündlich (nicht telefonisch) gestellt werden. Ab dem Versand der Abstimmungsbenachrichtigungen in der 4. bis 5. Kalenderwoche vor der Wahl können die Antragstellenden auch online über einen QR-Code auf der Benachrichtigung oder darüber hinaus über einen bereitgestellten Link einen Antrag stellen. Der Antrag auf einen Abstimmungsschein kann bis zum 21. Februar 2025, um 15 Uhr, gestellt werden, wobei in Ausnahmefällen auch Anträge bis zum Wahlsonntag, 15 Uhr, möglich sind. Alle Briefabstimmungsunterlagen müssen bis zum 23. Februar 2025, 18 Uhr, im Zentralen Verwaltungsgebäude der Stadt eingegangen sein. Der Versand der Briefabstimmungsunterlagen beginnt nach Erhalt der Stimmzettel, voraussichtlich in der 6. Kalenderwoche.