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Brüder vor Gericht: Urteil nach Diebstahl und Fahrerflucht gefällt!

Bei einem Verfahren am Jugendschöffengericht in Schwäbisch Gmünd mussten sich zwei Brüder, 18 und 20 Jahre alt, wegen mehrerer Delikte verantworten. Die Anklage umfasste Diebstahl, Urkundenfälschung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle. Am ersten Verhandlungstag gaben die Brüder den Diebstahl von Kfz-Kennzeichen zu, während am zweiten Verhandlungstag strittige Tatbestände im Zusammenhang mit Unfällen im Fokus standen.

Die Richterin Julia Ocker konnte am dritten Verhandlungstag keine eindeutige Klärung bezüglich der strittigen Taten erreichen. Insbesondere der Vorwurf der Fahrerflucht und des Diebstahls eines Motorrades wurde fallengelassen, da die Fahreridentität nicht mit letzter Sicherheit nachgewiesen werden konnte. Das betreffende Motorrad wurde in der Nähe eines verunfallten Autos gefunden, was jedoch nicht ausreichte, um eine direkte Tatbeteiligung zu beweisen.

Urteil und Strafen

Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Jugendhaft für den älteren Bruder gefordert, doch die Verteidigung verwies auf die positiven Fortschritte des Angeklagten. Letztlich wurde der ältere Bruder wegen Urkundenfälschung und Fahrens ohne Führerschein zu drei Jahren und vier Monaten Jugendhaft verurteilt. Der jüngere Bruder erhielt für den Diebstahl von Kfz-Kennzeichen eine Strafe von 80 Arbeitsstunden sowie den Nachweis eines Ausbildungsplatzes. Das Gericht entschied, beide Brüder nach Jugendstrafrecht zu verurteilen, obwohl sie volljährig sind, wie Remszeitung berichtete.

In einem anderen Fall, der ebenfalls mit Diebstahl und Urkundenfälschung zu tun hat, haben zwei Angeklagte am 30. Juni 2019 versucht, ein Auto zu stehlen, um in ein Juweliergeschäft einzubrechen. Die Täter stehlen einen Mercedes, um dessen Verwendung für den Diebstahl von Schmuck und Uhren zu planen. Der Versuch, die Scheibe des Juweliergeschäfts zu zerstören, schlug fehl. Nachfolgend kam es zu weiteren Sachbeschädigungen, für die die Angeklagten verurteilt wurden. In diesem Kontext stellte sich heraus, dass die psychische Beihilfe zum Diebstahl des Mercedes nicht gegeben war. Das Gericht wertete die Ereignisse aufgrund der Umstände als Sachbeschädigung in mehreren Fällen, wie Jura Universität Mannheim berichtete.