Rheinisch-Bergischer Kreis

Hilfen für Kinder mit Behinderung: Bergisch Gladbach unterstützt Familien!

In den Städten Bergisch Gladbach, Burscheid, Kürten und Odenthal steht Familien von Kindern und Jugendlichen mit Entwicklungsverzögerungen oder Beeinträchtigungen Unterstützung zur Verfügung. Verfahrenslotsinnen der Stadt Bergisch Gladbach und des Rheinisch-Bergischen Kreises bieten umfassende Beratung und Hilfe an. Das Ziel ist es, die bestmöglichen Hilfen für junge Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen zu ermitteln.

Darüber hinaus können Jugendliche mit Autismus-Spektrum-Störungen oder Aufmerksamkeitsdefiziten ebenfalls auf diese Unterstützungsangebote zurückgreifen. Im Rheinisch-Bergischen Kreis gibt es ein Netzwerk, das verschiedene Hilfsangebote bereitstellt. Zuständige Behörden wie das Sozialamt, Jugendamt und der Landschaftsverband Rheinland stehen bereit, um betroffene Familien zu beraten und die notwendigen Hilfen zu gewähren.

Details zur Beratung

Mit Beginn des 1. Januar 2024 müssen alle Jugendämter ein Beratungsangebot der Verfahrenslotsinnen bereitstellen. Diese unterstützen Familien nicht nur dabei, die richtigen Ansprechpartner zu finden, sondern helfen auch bei Problemen oder Unstimmigkeiten mit den Behörden. Die Beratung durch die Verfahrenslotsinnen ist freiwillig, kostenfrei, unabhängig und vertraulich. Sie kann in verschiedenen Formen erfolgen: persönlich, telefonisch, schriftlich oder online. Auch Fachkräfte wie Kitaleitungen oder Lehrkräfte haben die Möglichkeit, Unterstützung anzufordern.

Zusätzlich sind wichtige Therapieansätze für Kinder und Jugendliche mit Autismus-Spektrum-Störungen in einer S3-Leitlinie festgehalten. Laut der AWMF umfassen die Hauptziele dieser Leitlinie evidenzbasierte Empfehlungen zu effektiven Therapiemethoden. Dabei wird auch auf schädliche Verfahren hingewiesen, die nicht eingesetzt werden sollen. Die Therapie sollte optimal über die gesamte Lebensspanne des Patienten begleitet werden, insbesondere im Hinblick auf frühe Diagnosen und die Behandlung komorbider Erkrankungen.

Die Steigerung der Ausbildung aller Professionen, die mit Patienten mit Autismus-Spektrum-Störungen arbeiten, ist ebenfalls ein zentrales Anliegen, um die Diagnostik und Therapie in Deutschland nachhaltig zu verbessern. Die Leitlinie hat einen Gültigkeitszeitraum bis zum 23. März 2026 und legt großen Wert auf eine präzise Diagnostik und effektive Behandlung.