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Afghane in Hanau: Bedrohung und Volksverhetzung mit einer Axt!

In Hanau wird ein 33-jähriger Afghane wegen des Verdachts der Volksverhetzung und Bedrohung ermittelt. Der Mann fiel den Mitarbeitern eines Bürgerbüros aufgrund seines seltsamen Verhaltens auf, was zu einer eingehenderen Überprüfung führte.

Bei einer Durchsuchung seiner Unterkunft entdeckten die Behörden verschiedene Gegenstände, darunter Küchenmesser, ein Beil, einen Hammer und eine Sturmhaube. Das merkwürdige Verhalten des Mannes führte zudem zu seiner Einweisung in eine Psychiatrie. Derzeit befindet er sich in Untersuchungshaft. Laut Angaben der Staatsanwaltschaft soll er seinen Mitbewohner mit einer Axt bedroht haben.

Ermittlungen wegen Bedrohungen und Volksverhetzung

Der Afghane wird beschuldigt, an mehreren Orten in Hanau Plakate hochgehalten zu haben, auf denen er Deutsche als „schwul“ bezeichnete und ihnen den Tod wünschte. Die Staatsanwaltschaft ermittelt auch aufgrund des Verdachts einer staatsgefährdenden Gewalttat gegen ihn, wie Primavera24 berichtete.

Zusätzlich zur aktuellen Situation beinhaltet ein Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig aus dem September 2023 einige juristische Rahmenbedingungen zur Volksverhetzung. Dieses Gericht kam zu dem Schluss, dass eine veröffentlichte Äußerung, die das Leid der jüdischen Bevölkerung verharmlost, nicht notwendigerweise strafbar sei, solange sie nicht geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören oder zu Gewalttaten aufzurufen. Dies wurde im Kontext eines Falls behandelt, in dem ein Angeklagter ein Bild mit einem jüdischen Symbol teilte, um auf die Corona-Regelungen aufmerksam zu machen, wie das Oberlandesgericht Braunschweig feststellte.