
Der Alte Friedhof in Strasburg, im Landkreis Vorpommern-Greifswald, wurde zwischen Donnerstagnachmittag und Freitagmorgen verwüstet. Mehr als 50 Gräber sind beschädigt, Grabsteine wurden umgestürzt und teilweise zerstört. Bürgermeister Klemens Kowalski äußerte sein Entsetzen über diese Tat und sieht sie als einen Angriff auf die Kultur des Gedenkens und Respekts. Angehörige der Verstorbenen werden daher gebeten, die Gräber ihrer Familienmitglieder zu überprüfen.
Die Stadtverwaltung sucht nach Zeugen, die verdächtige Beobachtungen in der Nacht gemacht haben, während die Polizei aufgrund der Vorfälle Ermittlungen wegen Störung der Totenruhe und Sachbeschädigung eingeleitet hat. Diese Störung der Totenruhe ist in Deutschland strafbar und wird durch § 168 StGB geregelt. Die Norm zielt darauf ab, das Pietätsgefühl der Angehörigen sowie das postmortale Persönlichkeitsrecht der Verstorbenen zu schützen.
Ermittlungen und rechtliche Aspekte
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Störung der Totenruhe stellen klar, dass nur vorsätzliche Taten strafbar sind, während fahrlässige Handlungen nicht geahndet werden können. Zu den häufigsten Störungen zählen Grabschändungen und der Diebstahl von Urnen. Bei einer Verurteilung drohen den Tätern Strafen von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldbußen, da es sich um ein Offizialdelikt handelt. Das bedeutet, dass die Polizei auch ohne einen Antrag Dritter ermitteln kann. Die Verjährungsfrist für diese Straftat beträgt fünf Jahre gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB, wie [juraforum.de](https://www.juraforum.de/lexikon/stoerung-der-totenruhe) berichtete.
Der Vorfall in Strasburg wird ausführlich im Programm von NDR 1 Radio MV behandelt, wie [ndr.de](https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/vorpommern/Strasburg-Friedhof-verwuestet,mvregioneubrandenburg2468.html) berichtet.