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Thüringer Städte zögern: Verpackungssteuer bleibt vorerst aus!

Thüringer Städte zeigen sich aktuell zurückhaltend gegenüber der Einführung einer Verpackungssteuer. Wie n-tv.de berichtet, haben Städte wie Erfurt, Jena, Gera, Weimar und Suhl unterschiedliche Ansichten und Prüfungen in Bezug auf eine mögliche Umsetzung.

In Tübingen hingegen wurde eine Verpackungssteuer vom Bundesverfassungsgericht genehmigt, welche 50 Cent auf Pizzakartons und 20 Cent auf Einweg-Besteck vorsieht. Diese Steuer, die bereits seit 2022 in Tübingen gilt, zielt darauf ab, Einnahmen zu erzielen, Verunreinigungen zu verringern und einen Anreiz für Mehrwegsysteme zu schaffen. Zudem können Städte und Kommunen Einwegverpackungen besteuern, was das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt hat, wie t-online.de berichtet.

Entwicklungen in Thüringer Städten

Erfurt erachtet die Umsetzung einer Verpackungssteuer als zu aufwendig und sieht einen Mangel an personellen Ressourcen. Laut der Stadtverwaltung stehen die Themen Müll und Verschmutzung jedoch ganz oben auf der Agenda, sodass eine Entscheidung in den kommenden Jahren möglich sei. In Jena wurde vor über zwei Jahren eine Prüfung angestoßen, jedoch stand die Stadt in der Zwischenzeit vor anderen Prioritäten, wie Bildungsprogrammen zur Abfallvermeidung. Im vergangenen Jahr wurden in Jena 200 Tonnen Abfall entsorgt.

Gera beobachtet die Situation in Karlsruhe und führt derzeit eine Prüfung durch, kann jedoch noch keine valide Aussage treffen. Weimar zeigt sich der Idee einer Verpackungssteuer gegenüber aufgeschlossen, bleibt aber ergebnisoffen und prüft die möglichen Auswirkungen des Tübinger Urteils. Suhl hat hingegen klar eine Absage an eine Verpackungssteuer erteilt, da die Stadt keine Probleme mit Verpackungsmüll berichtet.

Bundesweite Entwicklungen und Trends

Das Urteil ermöglicht es Städten und Kommunen, entsprechende Steuern zu erheben. So hat Konstanz bereits im Januar 2025 ebenfalls eine Steuer auf Einwegverpackungen eingeführt, und Freiburg plant eine Einführung der Steuer ab Sommer 2025. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde vom Deutschen Städtetag als wichtige Entscheidung bezeichnet. In Deutschland werden schätzungsweise rund 320.000 Einwegbecher für Heißgetränke jede Stunde verbraucht, was den Handlungsbedarf verdeutlicht.