
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Abgabe auf Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck in Tübingen rechtens und verfassungsgemäß ist. Diese Entscheidung ist das Ergebnis eines über zweijährigen Rechtsstreits, den die Betreiberin einer McDonald’s-Filiale bis nach Karlsruhe getragen hatte. Der parteilose, ehemals grüne Oberbürgermeister Boris Palmer erhielt mit diesem Urteil Recht und schafft damit Klarheit in Bezug auf die Rechtmäßigkeit solcher Abgaben.
Nach dieser Entscheidung könnte auch in Bamberg eine Abgabe auf Einwegverpackungen eingeführt werden. Die Stadtratsfraktion Grünes Bamberg reagierte umgehend auf das Urteil und stellte einen entsprechenden Antrag. Bereits 2021 hatte der Zweite Bürgermeister und Umweltreferent Jonas Glüsenkamp einen ähnlichen Vorstoß initiiert. Zuvor war die Umsetzung in Bamberg ausgesetzt worden, um den Ausgang des Rechtsstreits in Tübingen abzuwarten. Mit dem Vorliegen des Urteils besteht nun Rechtssicherheit.
Möglichkeiten für Bamberg
Grünen-Stadtrat Andreas Eichenseher unterstrich die Notwendigkeit, aktuelle Zahlen zur Ausgabe von Einwegverpackungen zu diskutieren. Er sieht in der Verpackungsabgabe eine Möglichkeit, Einnahmepotentiale für den städtischen Haushalt auszuschöpfen. Die Einnahmen aus der Abgabe in Tübingen betrugen im Jahr 2022 über 1 Million Euro. Der Deutsche Städtetag begrüßte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als ein „wirksames Instrument“ für die Kommunen. Die genaue Höhe der Abgaben müsste durch eine kommunale Satzung geregelt werden.
Darüber hinaus stellte der Erster Senat des Bundesverfassungsgerichts klar, dass eine Stadt örtliche Verbrauchsteuer erheben darf, wie IHK Karlsruhe berichtet. Die Satzung zielt dabei auf Einwegmaterial für den unmittelbaren Verzehr vor Ort ab, wobei der Verzehr außerhalb des Gemeindegebiets möglich ist, ohne den typischen Fall des örtlichen Verbrauchs zu beeinflussen. Das Gericht stellte zudem fest, dass die Erhebung über die Betriebe als verhältnismäßig angesehen wird und dass keine unzumutbaren Beeinträchtigungen der Berufsfreiheit oder existenzbedrohende Wirkungen für Betriebe nachgewiesen werden konnten. Es wird erwartet, dass weitere Kommunen zeitnah ähnliche Regelungen erlassen werden.