
Der Trend zu Elektroautos nimmt stetig zu, und mit ihm wächst das Interesse an der Installation von Wallboxen für das bequeme Laden der Fahrzeuge. Die Installation solcher Ladesäulen an Mietwohnungen wirft jedoch Fragen zu den Rechten der Mieter auf. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Mieter, die eine Wallbox installieren möchten, sind seit 2020 klar geregelt.
Wie dk-online.de berichtet, haben Mieter gemäß § 554 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) das Recht, eine Wallbox anzubringen, solange sie einen eigenen Stellplatz, beispielsweise in einer Tiefgarage oder am Haus, nutzen können. Der Vermieter kann die Genehmigung nicht ohne triftigen Grund verweigern, etwa aufgrund von Denkmalschutz. Die Kosten für die Wallbox sowie deren Installation müssen allerdings vom Mieter getragen werden. Zudem ist der Mieter für die fachgerechte Installation und die Anmeldung beim Stromversorger verantwortlich.
Rechte und Pflichten der Mieter
Ein weiterer Aspekt ist, dass Mieter bei einem Umzug die Wallbox mitnehmen dürfen, sofern sie diese selbst finanziert haben. Zudem dürfen sie selbst entscheiden, welcher Handwerker die Installation vornimmt und unter welchen Bedingungen die Wallbox installiert wird.
Zusätzlich wird in einem Beitrag von anwalt.de darauf hingewiesen, dass sowohl Mieter als auch Wohnungseigentümer einen gesetzlichen Anspruch auf die Zustimmung zum Einbau einer E-Ladestation haben. Mieter können von ihrem Vermieter die Genehmigung verlangen. Ein Urteil des Landgerichts München I interpretiert den Anspruch auf Zustimmung zugunsten der Mieter. Es wird empfohlen, vorab vertragliche Regelungen zwischen Vermieter und Mieter zu treffen, um mögliche Probleme zu vermeiden.
Darüber hinaus können ungenehmigte bauliche Veränderungen zur Rückbauverpflichtung des Mieters führen. Mieter sollten sich auch darüber im Klaren sein, dass sie ein Klage auf Zustimmung zum Einbau erheben können, sollte der Vermieter unberechtigt verweigern. Bei einem eigenmächtigen Einbau ohne Erlaubnis drohen weitere rechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen oder Kündigungen.