Stormarn

Sanierungs-Chaos in Reinfeld: Eigentümer brechen unter Kostenlast!

Der Hochhaus-Komplex Neuhof in Reinfeld steht vor einer umfangreichen Sanierung, nachdem festgestellt wurde, dass die marode Asbest-Fassade aus den 1970er Jahren dringend erneuert werden muss. Die Gesamtkosten der Sanierung belaufen sich auf 11 Millionen Euro, wobei die Eigentümer bis Ende 2024 eine Sonderumlage von rund 100.000 Euro pro Wohneinheit aufbringen müssen. Diese finanzielle Belastung führt bei vielen Eigentümern zu erheblichen Schwierigkeiten.

Wie LN-online berichtete, haben einige Eigentümer bereits begonnen, ihre Wohnungen zu verkaufen, um die finanziellen Herausforderungen zu bewältigen. Der Immobilienmakler Fabian Nursey teilte mit, dass es Fälle gibt, in denen Eigentümer ihre Wohnungen verkauft haben und sie dann zurückmieten mussten. Auch die Wohnungspreise sind aufgrund der anstehenden Sanierung gesunken, mit Angeboten von 30.000 bis 40.000 Euro für einige Einheiten.

Emotionale Belastung und mögliche Lösungen

Andrea Poddewijn, Mitglied des Neuhof-Beirats, schilderte die emotionale Belastung, der die Eigentümer ausgesetzt sind, infolge der hohen Sonderumlage. Um den Eigentümern Unterstützung zu bieten, arbeiten der Wohnungseigentümerbeirat und die Hanse Immobilien-Verwaltung GmbH an Lösungen, einschließlich der Kontaktaufnahme zu möglichen Finanzierern. Einige Eigentümer haben die geforderte Sonderumlage noch nicht überwiesen, was die Sanierung in Gefahr bringen könnte.

Franziska Schwalbe, die Hausverwalterin, betonte, dass es das Ziel sei, dass niemand sein Zuhause verliert und dass die Sanierung erfolgreich abgeschlossen wird.

Gemäß den rechtlichen Rahmenbedingungen können Wohnungseigentümer eine Sonderumlage beschließen, um die Erhaltungsrücklage nicht zu erschöpfen. Die Entscheidung über die Finanzierung größerer Investitionen, sei es durch Erhaltungsrücklage oder Sonderumlage, liegt im Ermessen der Eigentümer, wie Haufe erläutert. Die Höhe der Sonderumlage orientiert sich am konkreten Finanzierungsbedarf, wobei der Kostenverteilungsschlüssel ebenfalls geregelt werden muss.