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Vielfachtaeter mit Bewährungsstrafe: Neues Leben nach Gewaltexzessen?

Am Amtsgericht Sigmaringen wurde am 2. Februar 2025 ein 29-jähriger Mann verurteilt, der wegen Diebstahls in vier Fällen, eines Verkehrsunfalls und diverser Gewaltdelikte angeklagt war. Richterin Isabelle setzte die verhängte Freiheitsstrafe von 16 Monaten für vier Jahre zur Bewährung aus.

Der Angeklagte, der aus Pfullendorf stammt und im Juli 2022 aus der Ukraine nach Deutschland kam, ist bekannt für Alkoholmissbrauch und eine Vorgeschichte von Gewalttaten. So stahl er im Juni 2022 in einer Flüchtlingsunterkunft die Geldbörse eines Mitbewohners im Wert von 145 Euro, den er anschließend an einer Tankstelle umsetzte. Darüber hinaus verursachte er im August 2024 einen Verkehrsunfall mit einem nicht zugelassenen Mercedes, bei dem ein anderer Fahrer verletzt wurde. Der finanziellen Schaden für den Geschädigten betrug 70.000 Euro, wobei dieser lediglich 7.500 Euro Entschädigung erhielt. Der Alkoholtest des Angeklagten ergab 2,2 Promille.

Gewalt in Beziehungen und mögliche Rehabilitation

Der Mann hatte ein Kontaktverbot seiner Lebenspartnerin missachtet und war wegen gewaltsamer Übergriffe, darunter Würgen und Drohungen, aufgefallen. Im November 2024 fügte er einem Kontrahenten mit einem Teppichmesser eine zehn Zentimeter lange Schnittwunde zu. Während der Verhandlung berichtete die Verteidigerin, dass ihr Mandant oft lückenhafte Erinnerungen an die Taten habe, was häufig auf seinen Alkoholmissbrauch zurückzuführen sei. Seine Beziehung zur Partnerin wurde als emotional beschrieben, und diese ist derzeit schwanger.

Die Verteidigerin plädierte für eine Bewährungsstrafe, da ein Firmeninhaber dem Angeklagten eine Arbeitsstelle angeboten hatte und er den Wunsch äußerte, sein Leben zu ändern. Auch sein Bruder trat als Zeuge auf, zeigte sich jedoch anscheinend angetrunken und desinteressiert. Polizeiberichte dokumentieren mehrere Strafanträge der Partnerin wegen häuslicher Gewalt. Die Staatsanwältin hingegen forderte 15 Monate Haft ohne Bewährung und stufte den Angeklagten als Gewohnheitstrinker ein.

Für weitere Informationen zu den Zusammenhängen von Alkohol und häuslicher Gewalt wird auf eine Untersuchung des Bundesamtes für Gesundheit verwiesen, die auf der Webseite [BAG](https://www.bag.admin.ch/dam/bag/de/dokumente/npp/themenhefte/themenheft-alkohol-haeusliche-gewalt.pdf) verfügbar ist.