UckermarkWirtschaft

Schornsteinfeger: Gebühren steigen um 16 Prozent – Das müssen Sie wissen!

Die Gebühren für bestimmte Leistungen der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger werden ab dem 16. Januar 2025 um 16 Prozent erhöht. Dies wurde von Robert Richter, dem Sachgebietsleiter in der Kreisverwaltung Uckermark, bestätigt. Hintergrund dieser Änderungen ist die dritte Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO), die am 15. Januar 2025 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz verabschiedet wurde.

Die Erhöhung betrifft vor allem hoheitliche Tätigkeiten wie die Durchführung der Feuerstättenschau, Abnahmen und den Erlass eines Feuerstättenbescheides. Der Arbeitswert steigt von 1,20 EUR auf 1,40 EUR, was eine signifikante Steigerung darstellt. Es ist jedoch wichtig zu erwähnen, dass die Kosten für die freien Schornsteinfegerarbeiten, zu denen Kehren, Messen und Überprüfen gehören, von diesen Änderungen unberührt bleiben, da sie von jedem Schornsteinfegerbetrieb selbst festgelegt werden.

Details zu den Gebühren

Wie auf buzer.de beschrieben, ergeben sich aus den neuen Regelungen spezifische Gebühren für verschiedene Leistungen. Für die Ausstellung und Änderung eines Feuerstättenbescheides werden bis zu drei Feuerungsanlagen mit 10 EUR berechnet, während jede zusätzliche Anlage 2 EUR kosten kann, maximal jedoch 30 EUR insgesamt. Bei der Feuerstättenschau beträgt der Grundwert je Gebäude oder Sondereigentum 11,70 EUR, mit weiteren Zuschlägen für zusätzliche Nutzungseinheiten und schwer erreichbare Gebäude.

Zusätzliche Gebühren ergeben sich auch für spezielle Arbeitsaufträge, wie die Überprüfung des Feuchtegehalts von Brennstoffen (6 EUR) oder bei der Überprüfung von Heizungsanlagen (3 EUR). Für besondere Wünsche, wie Begehungen außerhalb der regulären Arbeitszeiten, können ebenfalls Zuschläge erhoben werden.