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Hilfsgütertransport: Würzburg sendet Pflegebetten für die Ukraine!

Ende Januar 2023 wurde ein Hilfstransport aus Würzburg organisiert, der rund 50 gebrauchte Pflegebetten, Stühle und Bettschränkchen in die Ukraine brachte. Diese Spenden stammen von der Modernisierung der geriatrischen Rehabilitationsklinik der AWO in Würzburg, die im September 2024 vom Uniklinikum Würzburg (UKW) übernommen und in ein neues Zentrum für Altersmedizin (ZAM) umgestaltet wurde. Der Transport wurde vom Mrija e.V., einem Würzburger Verein zur Unterstützung der Ukraine, entgegengenommen. Ziel war es, die Einrichtung der Möbel in Charkiw, Ukraine, zu verwenden, wie [ukw.de](https://www.ukw.de/aktuelle-meldungen/detail/news/pflegebetten-fuer-die-ukraine-gespendet/) berichtete.

In Bezug auf die aktuelle Lage in der Ukraine informiert das Auswärtige Amt über die Sicherheitsbedingungen und die Überlastung der Grenzübergänge. Reisenden wird geraten, die Anweisungen der örtlichen Behörden zu beachten und gültige Reisedokumente mitzuführen. Es wird zudem empfohlen, einen Bargeldvorrat in Fremdwährungen (Euro, US-Dollar) sowie ausreichend Trinkwasser, Proviant und einen vollgetankten Fahrzeugtank mitzuführen. Angesichts möglicher Unterbrechungen im Mobilfunknetz und der Stromversorgung sollten gedruckte Straßenkarten, Powerbanks, Taschenlampen und Batterien nicht fehlen. Im Notfall steht die Notrufnummer +49 30 5000 0 zur Verfügung. Diese Informationen wurden von [balm.bund.de](https://www.balm.bund.de/SharedDocs/Infoboxen_Startseite/Infobox_Hilfsguetertransporte_Ukraine.html) bereitgestellt.

Hilfsgütertransporte und Sicherheitshinweise

Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass Lenk- und Ruhezeiten für Hilfsgütertransporte nur in Notfällen gelten und im Einzelfall geprüft werden müssen. In Deutschland ist beim Transport von gespendeten Gütern keine Maut zu entrichten. Zudem sind Ausnahmen vom Lkw-Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Transporte zur Unterstützung der ukrainischen Bevölkerung bis zu bestimmten Fristen erlassen worden. Für nichtgewerbliche Transporte im Rahmen humanitärer Hilfe gilt das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz nicht. Beförderungen von Medikamenten und medizinischen Geräten in Notfällen benötigen zudem keine Gemeinschaftslizenz oder Beförderungsgenehmigung.