DeutschlandKaufbeuren

Wichtige Fristen zur Briefwahl: Jetzt in Kaufbeuren informieren!

Im Vorfeld der Bundestagswahl in Deutschland, die am Sonntag, dem 23. Februar, stattfinden wird, hat die Stadt Kaufbeuren mit dem Versand der Briefwahlunterlagen begonnen. Laut der Allgäuer Zeitung wurden die ersten Unterlagen bereits ins Ausland verschickt, während seit Donnerstag auch die Versandaktionen innerhalb Deutschlands laufen. Viele Bürger in Kaufbeuren haben ihre Wahlunterlagen bereits erhalten, und es ist nun möglich, die Stimmzettel persönlich im Foyer des Stadttheaters abzuholen.

Zudem gibt es im Bürgerbüro zwei Schalter für die Beantragung von Briefwahlunterlagen. Der Online-Antrag für die Briefwahlunterlagen kann bis Dienstag, dem 18. Februar, um 12 Uhr eingereicht werden. Eine persönliche Abholung der Unterlagen ist bis Freitag, dem 21. Februar, um 15 Uhr im Rathaus möglich. Sollte jemand seine Unterlagen nicht erhalten oder verloren haben, kann bis Samstag, dem 22. Februar, um 12 Uhr ein neuer Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt werden. In diesen Fällen ist eine Kontaktaufnahme mit dem Wahlamt erforderlich, da ohne Wahlschein keine Stimmabgabe in Wahllokalen oder per Briefwahl möglich ist.

Fristen und Vorgehen bei der Briefwahl

Wie briefwahl-beantragen.de erläutert, ermöglicht die Briefwahl in Kaufbeuren die Stimmabgabe per Post und ist aus mehreren Gründen wie Alter, Mobilität, Urlaub oder Bequemlichkeit möglich. Wahlberechtigte mit Hauptwohnsitz in Kaufbeuren können ihren Wahlschein ohne Angabe von Gründen beantragen. Dieser Antrag kann persönlich oder schriftlich gestellt werden, wobei für Angehörige eine schriftliche Vollmacht erforderlich ist.

Wichtig ist, dass telefonische Anträge nicht möglich sind. Der Antrag auf Briefwahlunterlagen kann auch per E-Mail an info@kaufbeuren.de erfolgen. Die relevanten Postleitzahlen für den Wahlbezirk Kaufbeuren sind 87571 bis 87588. Nach der Antragstellung erhalten die Wähler die Unterlagen entweder per Post oder können diese im Bürgeramt abholen. Es wird empfohlen, den Antrag frühzeitig, etwa sechs Wochen vor dem Wahltermin, zu stellen. Der späteste Antragstermin ist der Freitag vor dem Wahlbeginn bis 18:00 Uhr. Nachträgliche Anträge sind nur in Ausnahmefällen möglich.

Nach Erhalt der Wahlunterlagen sollten Wähler die Vollständigkeit der Unterlagen prüfen, einschließlich Wahlschein, Stimmzettel, Umschläge und Merkblatt. Um die Stimme abzugeben, markieren die Wähler ihr Kreuzchen, legen den Stimmzettel in den Umschlag und füllen eine Versicherung an Eides statt aus. Der Wahlbrief muss bis zum Wahltag um 18:00 Uhr bei der Stadt vorliegen. Er kann sowohl per Post versendet als auch persönlich abgegeben werden. Bei einer Versendung aus Deutschland ist keine Frankierung notwendig.