
Die Stadt Kassel steht vor der Herausforderung, rund 10 Millionen Euro an Straßenbeiträgen zurückzuzahlen. Diese Rückzahlung betrifft die Anwohner von mehr als 100 Straßen, deren Sanierung vor Herbst 2019 begann. Das Hintergrundwissen zu dieser Entscheidung liefert ein Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH), welcher die Straßenbeitragssatzung der Stadt für ungültig erklärte.
Die Kasseler Satzung sah einen Gemeindeanteil von 50 Prozent der Kosten für die Erneuerung von Anliegerstraßen vor, was 1 Prozentpunkt über den Vorgaben des hessischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) lag. Die Stadt Kassel hatte zunächst die Absicht, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel vorzugehen, aber der Antrag auf Berufung wurde abgelehnt. Bereits im September 2019 hatte die Stadtverordnetenversammlung die Straßenbeitragssatzung aufgehoben.
Rückzahlungs-modalitäten und vorherige Rechtsstreitigkeiten
Die betroffenen Anlieger müssen nicht selbst aktiv werden, da sie direkt von der Stadt kontaktiert werden. Die Rückzahlung wird voraussichtlich bis zu zwei Jahre in Anspruch nehmen und betrifft nur Straßenbeiträge für Erneuerungen und Umbauten, nicht jedoch Erschließungsbeiträge. Zudem hatte die Stadt Kassel bereits einen Rechtsstreit verloren, der zu einer Rückzahlung von etwa 30 Millionen Euro an Haushalte aufgrund überhöhter Wassergebühren führte.
Es ist wichtig zu beachten, dass Straßenbeiträge kommunale Abgaben sind, die von Anwohnern bei der Erneuerung oder Verbesserung von Straßen gezahlt werden, und die durch das Hessische Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) geregelt sind. Laut den Informationen von innen.hessen.de können Gemeinden durch Satzungen Steuern, Gebühren und Beiträge festlegen. Dem Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) zufolge haben Gemeinden die Hoheit zur Erhebung von Steuern und somit auch von Straßenbeiträgen.