
Im Kanton Zürich wurde ein Verbot zur Haltung der Hunderasse Rottweiler eingeführt, das seit dem 1. Januar 2025 in Kraft ist. Dies hat für Aufregung gesorgt und wurde von verschiedenen Akteuren, insbesondere aus dem Heimatort der Rottweiler, kritisiert. Laut Informationen von Limmattaler Zeitung, müssen aktuelle Halter nun eine Haltebewilligung beantragen oder in einen anderen Kanton umziehen, wo die Haltung erlaubt ist.
Der Oberbürgermeister von Rottweil, Christian Ruf, äußerte sich diesbezüglich auf Instagram, wo er seine Überraschung und Unverständnis über das Verbot teilte. Er betonte, dass das Verbot nicht dem Gebot der Verhältnismäßigkeit entspreche und schlägt stattdessen mildere Maßnahmen vor, wie eine Maulkorb- oder Leinenpflicht. Ruf beschreibt den Rottweiler als wertvolle und leistungsfähige Hunderasse, die erhalten werden solle. Zudem hat er der Zürcher Regierungspräsidentin Natalie Rickli eine verkleinerte Fassung des Rottweiler-Denkmals, das im Heimatort steht, mit seinem Schreiben geschickt.
Hintergrund zu den Vorfällen
Das Verbot wurde als Reaktion auf mehrere Vorfälle erlassen, bei denen Rottweiler beteiligt waren. So verletzte ein Rottweiler Ende Oktober in Adlikon mehrere Personen, darunter zwei Kinder. Darüber hinaus gab es Anfang Dezember einen weiteren Vorfall in Winterthur, bei dem ein fünfjähriges Kind durch einen Rottweiler schwer verletzt wurde und hospitalisiert werden musste, wie Zürcher Behörden berichteten.
Im Rahmen der Hundeverordnung des Kantons Zürich, die seit 2009 besteht, werden Hunderassen aufgeführt, deren Zucht, Erwerb und Zuzug verboten sind. Der Rottweiler wird ab 1. Januar 2025 auf die Rassetypenliste II aufgenommen, nachdem seine kräftige Statur und sein starker Biss als erhöhte Gefährdung gegenüber anderen Hunderassen wahrgenommen werden. Im Kanton Zürich sind derzeit rund 350 Rottweiler registriert, was etwa 0,5 Prozent der Hundepopulation ausmacht.
Aktuelle Halterinnen und Halter müssen innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Verbots ein Gesuch beim Veterinäramt einreichen, um ihre Hunde weiterhin halten zu dürfen. Auch Mischlinge mit mehr als 10 Prozent Rottweiler-Blutanteil unterliegen der Bewilligungspflicht. Im Rahmen des Bewilligungsvorgangs werden die Rottweiler auf ihr Gefährdungspotenzial bewertet, und die Eignung der Halter wird ebenfalls überprüft. Bei Erfüllung aller Anforderungen dürfen bereits registrierte Rottweiler weiterhin gehalten werden.
Regierungspräsidentin Natalie Rickli hebt die Verantwortung der Hundehaltenden hervor und beschreibt das Rottweiler-Verbot als präventive Maßnahme nach den schweren Vorfällen, insbesondere mit Kindern.