
In einem brutalen Mordfall in Oberfranken steht ein 41-Jähriger vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft wegen Anstiftung zum Mord und gefährlicher Körperverletzung. Der Prozess dreht sich um den gewaltsamen Tod eines 48-Jährigen, dessen Leiche im Februar 2023 in einem Waldstück nahe einer Wohngemeinschaft gefunden wurde. Die Wohngemeinschaft befindet sich in Mainleus im Landkreis Kulmbach und war als „grünes Haus“ bekannt, das durch häufigen Alkoholkonsum und Gewaltausbrüche aufgefallen war.
Der Angeklagte, der laut Anklage eine führende Rolle in der Wohngemeinschaft hatte, soll in der besagten Nacht im Streit um eine verstopfte Toilette mit zwei Mitbewohnern auf das Opfer losgegangen sein. Das Opfer erlitt dabei lebensgefährliche Verletzungen. Nach der Tat wies der Angeklagte seine Komplizen an, den bewusstlosen Mann fortzuschaffen. Das Opfer wurde schließlich, nach zeitweiser Ohnmacht, in ein Waldstück gebracht, wo es kurz darauf verstarb. Eine Spaziergängerin entdeckte die Leiche zwei Tage später.
Prozessverlauf und Vorwürfe
Der Verteidiger des Angeklagten plädiert für eine dreieinhalbjährige Haftstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung und argumentiert mit verminderter Schuldfähigkeit. Der Streit, der zur tödlichen Auseinandersetzung führte, soll durch einen Wasserschaden aufgrund der verstopften Toilette ausgelöst worden sein. Der Angeklagte habe in der Vergangenheit bereits einen anderen Mitbewohner körperlich misshandelt. Ein Mitbewohner, Marcel E., wurde bereits zu zwölf Jahren Haft wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Eine weitere Mitbewohnerin, Tina H., erhielt zweieinhalb Jahre Haft wegen Beihilfe zum Totschlag, da sie versuchte, das Opfer zu beatmen, aber ebenfalls an dessen Verbringung beteiligt war.
Der jetzige Prozess gegen den 41-Jährigen am Bayreuther Landgericht ist aufgrund seiner früheren gesundheitlichen Probleme zeitweise ausgesetzt worden. Er befindet sich seit August 2024 in Untersuchungshaft. Insgesamt sind 21 Zeugen geladen, während für den Prozess zehn Verhandlungstage angesetzt wurden. Ein Urteil wird am 11. Februar 2025 erwartet, wie das Merkur berichtete. Weitere Details zum Vorfall wurden auch vom Bayerischen Rundfunk veröffentlicht.