Eisenach

Rauchen im ICE: Mann ohne Ticket sorgt für Polizei-Einsatz in Eisenach

Am 6. Februar 2025 ereignete sich am Eisenacher Hauptbahnhof ein Vorfall, der für Aufregung sorgte. Ein 34-jähriger Mann rauchte in einem Intercityexpress, was zu Beschwerden anderer Passagiere führte. Als dieser Mann auf Aufforderung der Beamten kein Ticket vorweisen konnte, ergriffen die örtliche Landespolizei sowie die Bundespolizei Maßnahmen.

Der Raucher wurde zur Identitätsfeststellung zur Dienststelle mitgenommen. Bei einer fahndungsmäßigen Überprüfung stellte sich heraus, dass verschiedene Justiz- und Polizeibehörden nach ihm suchten. Darüber hinaus hatten die Schweizer Behörden bereits eine aufenthaltsrechtliche Rückkehrentscheidung gegen ihn getroffen. Der Mann wurde wegen der ticketlosen Bahnfahrt sowie des Rauchens im Zug angezeigt und muss sich zudem bei der Ausländerbehörde melden.

Rauchen im Zug: Die rechtlichen Rahmenbedingungen

Das Rauchen in Zügen ist durch das Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtrSchG) geregelt und verboten, einschließlich des Dampfens von E-Zigaretten sowie der Nutzung von Tabakerhitzern, wie [Discover Glo](https://www.discoverglo.com/de/de/blog/glo-und-rauchen-im-zug/) berichtet. Diese gesetzlichen Vorgaben gelten für alle öffentlichen Verkehrsmittel, einschließlich der Deutschen Bahn, die Rauchen außerhalb gekennzeichneter Raucherbereiche untersagt.

Besondere Regelungen gibt es auch an Bahnhöfen und Bahnsteigen, um Passagiere vor Passivrauchen zu schützen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften können entsprechende Strafen drohen. Das Verantwortungsbewusstsein und die Rücksichtnahme gegenüber anderen Passagieren sind entscheidend, um ein angenehmes Reiseerlebnis zu gewährleisten.