Baden-BadenRastatt

Wildernde Hunde gefährden Wildtiere: Jäger schlagen Alarm!

Im Baden-Württembergischen Raum, genauer gesagt in Rastatt und Baden-Baden, wird das Problem wildernder Hunde immer drängender. Wie Goodnews4 berichtete, warnen die Badischen Jäger vor den ernsten Gefahren, die von freilaufenden Hunden für Wildtiere ausgehen, insbesondere in den winterlichen Monaten. Diese Hunde stellen nicht nur ein akutes Lebensrisiko für Wildtiere dar, sondern verursachen auch erhebliches Tierleid.

Ein besonders drastischer Vorfall ereignete sich am vergangenen Wochenende, als ein Reh im südlichen Hardtwald von einem unangeleinten Hund gehetzt und schließlich gerissen wurde. Weder Polizei noch der zuständige Jäger konnten das Tier retten. Ein Handyvideo eines Radfahrers, das zeigt, wie ein Hund ein Reh attackiert, verdeutlicht die Problematik. Die Badischen Jäger appellieren eindringlich an Hundebesitzer, ihre Tiere anzuleinen und weisen auf die rechtlichen Konsequenzen für diejenigen hin, deren Hunde wildern. Die Jägerschaft ist bereit, solche Vorfälle zur Anzeige zu bringen, da das Hetzen und Reißen von Wild durch Hunde gegen das Tierschutzgesetz (§ 17 TierSchG) und das Jagdgesetz verstößt.

Rechtliche Konsequenzen und Aufklärung

Im Zusammenhang mit diesen Vorfällen sind die rechtlichen Rahmenbedingungen klar. Hundebesitzer sind verpflichtet, ihre Tiere unter Kontrolle zu halten. Bei Grober Fahrlässigkeit drohen hohe Bußgelder sowie strafrechtliche Folgen. Auch in anderen Regionen, wie dem Hochsauerlandkreis, wird das Thema ernst genommen. Dort wurde eine Pressemitteilung veröffentlicht, die eine Zusammenarbeit zwischen Stadt, Polizei und Kreis zur Aufklärung über die Pflichten von Hundehaltern zum Ziel hat, wie Jagdrecht.de berichtete.

In Sundern beispielsweise wurden in kurzer Zeit 17 gerissene Rehe gezählt, was die Dringlichkeit des Themas unterstreicht. Polizei und Untere Jagdbehörde fordern Hundebesitzer auf, die geltenden Regeln zu beachten. Während an verkehrsarmen Orten gutartige Hunde unangeleint laufen dürfen, gelten strenge Vorschriften in Schutzzonen und Wäldern. Gefährliche Hunde müssen permanent angeleint sein und gegebenenfalls einen Maulkorb tragen. Ahndungen für Hunde, die Wildtiere verletzen oder töten, können Bußgelder oder sogar Freiheitsstrafen nach sich ziehen. Das Ziel bleibt, ein harmonisches Miteinander von Mensch und Tier in der Natur zu gewährleisten.