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Gericht entscheidet über umstrittene Kappung der Gäubahn am 12. Februar

Ein Streit um die Verbindung der Gäubahn, die Stuttgart mit Zürich verbindet, ist entbrannt, da die Bahnstrecke ab Frühjahr 2026 infolge von Bauarbeiten zu Stuttgart 21 gekappt werden soll. Dies bedeutet, dass die Gäubahn künftig im Stadtbezirk Stuttgart-Vaihingen enden wird. Reisende sind gezwungen, auf Regionalzüge oder S-Bahnen umzusteigen, um in die Innenstadt von Stuttgart zu gelangen. Diese Entscheidung hat nun rechtliche Konsequenzen und wird vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart verhandelt.

Wie schiene.de berichtete, haben die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Landesnaturschutzverband (LNV) Klage gegen die Kappung der Gäubahn eingereicht. Die DUH argumentiert, dass die geplante Maßnahme einen Verstoß gegen den Planfeststellungsbeschluss zu Stuttgart 21 darstellt, der einen „unmittelbaren Ersatz“ für den wegfallenden Anschluss vorsieht. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat für den 12. Februar 2025 einen Verhandlungstermin angesetzt, um über die Klage zu entscheiden.

Details zur Kappung und den geplanten Arbeiten

Der LNV äußert Bedenken hinsichtlich der möglichen umwelttechnischen Auswirkungen dieser Kappung und schätzt, dass die jährlichen CO2-Emissionen durch die Umstiege auf 17.000 Tonnen ansteigen könnten. Ursprünglich war die Kappung auf ein halbes Jahr angelegt, wird jedoch aufgrund der komplexen Bauarbeiten, insbesondere im Zusammenhang mit dem Pfaffensteigtunnel, deutlich länger dauern. Dieser Tunnel soll bis Ende 2032 in Betrieb genommen werden und sollte die Verbindung der Gäubahn über den Flughafen zur neuen Zulaufstrecke zum Tiefbahnhof in Stuttgart ermöglichen.

Die Deutsche Bahn hat angekündigt, die Gäubahn bis zur Fertigstellung des Pfaffensteigtunnels vom Hauptbahnhof Stuttgart abzutrennen und sie am Regionalbahnhof Stuttgart-Vaihingen enden zu lassen. Diese Maßnahme ist Teil der Umstrukturierung und Verbesserung des Verkehrssystems rund um Stuttgart 21. Bürgermeistern entlang der Gäubahntrasse äußern ihre Besorgnis über die Abkopplung ihrer Städte und fordern ein tragfähiges Konzept sowie gesicherte Finanzierung für die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen.

Zusätzlich zur Klage, die gemäß landtag-bw.de ursprünglich beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim eingereicht wurde, zeigen auch der Ökologische Verkehrsclub (VCD) und der Verein zur Förderung des Schienenverkehrs Skepsis hinsichtlich der Notwendigkeit der Kappung. Das Verwaltungsgericht hat bereits mehrere Verhandlungstermine angesetzt, und eine mögliche Urteilsverkündung ist gegen Ende des Prozesses zu erwarten.