Kaufbeuren

Briefwahl 2025: So sichern Sie sich Ihre Unterlagen rechtzeitig!

Am 7. Februar 2025 wurden die ersten Briefwahlunterlagen für die bevorstehende Wahl ins Ausland verschickt. Wie [Kaufbeuren.de](https://www.kaufbeuren.de/desktopdefault.aspx/tabid-1838/3034_read-25395/) berichtete, sind seit dem 6. Februar 2025 auch die ersten Unterlagen innerhalb Deutschlands auf dem Weg. Wähler können bis zum 18. Februar 2025 um 12 Uhr online einen Antrag für Briefwahlunterlagen stellen. Eine persönliche Abholung der Unterlagen im Rathaus ist vom 10. bis 21. Februar 2025 um 15 Uhr möglich.

Für Antragsteller, die keine Unterlagen erhalten oder diese verloren haben, besteht die Möglichkeit, bis zum 22. Februar 2025 um 12 Uhr einen neuen Wahlschein zu beantragen. Dazu ist eine Kontaktaufnahme mit dem Wahlamt notwendig. Ohne einen Wahlschein ist weder eine Wahl im Wahllokal noch per Briefwahl möglich. Ausgefüllte Unterlagen sollten bis zum 19. Februar 2025 zur frühzeitigen Bearbeitung per Post versandt werden; alternativ können sie bis zum 23. Februar 2025 um 18 Uhr im Rathaus eingeworfen werden.

Wichtige Informationen zur Briefwahl

Zusätzlich zu den Informationen aus Kaufbeuren sollten Wähler auch die allgemeinen Regelungen zur Beantragung von Briefwahlunterlagen gemäß den Vorgaben der hessischen Wahlordnung beachten. Laut [Wahlen.hessen.de](https://wahlen.hessen.de/bundestagswahl/briefwahl) können Briefwahlunterlagen bei der Gemeindebehörde des Hauptwohnortes beantragt werden. Der Antrag kann über die Rückseite der Wahlbenachrichtigung gestellt oder schriftlich per E-Mail, Telefax oder über ein Online-Antragsformular eingereicht werden.

Die Antragstellung muss mit dem Familiennamen, Vornamen, Anschrift und Geburtsdatum untermauert werden. Telefonische Anträge sind nicht gestattet, während eine mündliche Antragstellung im Wahlamt unter Vorlage eines Ausweispapiers möglich ist. Die letzten Fristen für die Beantragung sind der 21. Februar 2025 bis 15.00 Uhr; in Ausnahmefällen kann auch noch bis zum Wahltag am 23. Februar 2025 beantragt werden, wobei die Unterlagen bis zu diesem Zeitpunkt bei der Gemeinde eingegangen sein müssen. Briefwahlunterlagen werden voraussichtlich ab dem 10. Februar 2025 ausgegeben.