Offenbach

Hausarztpraxis schließt für Kassenpatienten: Frustration in Langen!

Ein Langener Hausarzt, Dr. Gero Björn Denda, hat seit Anfang 2025 beschlossen, ausschließlich Privatpatienten und Selbstzahler zu behandeln. Diese Entscheidung hat bei den Patienten für Verwirrung und Unmut gesorgt, da die Kommunikation über die Gründe dafür als unzureichend empfunden wird. Dr. Denda äußerte sich über seinen Anwalt, dass die Rückgabe seiner Kassenzulassung nicht gegen seine Patienten gerichtet sei und diese Entscheidung aufgrund des „erheblichen personellen und wirtschaftlichen Aufwands“ getroffen wurde, der mit der Kassenzulassung verbunden sei.

Ein wesentlicher Faktor für diese Entscheidung war das Verlassen einer angestellten Ärztin Mitte 2024, was die Erfüllung des Versorgungsauftrags erschwert hat. Zudem seien die Auflagen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) in Bezug auf Bürokratie und Dokumentation „erheblich“. Aktuell gibt es in Langen kein Überangebot an Allgemeinmedizinern, was eine reduzierte Kassenzulassung unmöglich macht.

Reaktionen der Patienten

Die Patienten haben ihre Frustration in sozialen Medien geäußert und berichten von unzureichender Information über die Änderungen. Einige von ihnen haben Zettel am Eingang der Praxis aufgehängt, um ihrer Empörung Ausdruck zu verleihen. In den sozialen Medien finden sich unterschiedliche Meinungen über die Gründe für Dr. Dendas Entscheidung, seine Kassenzulassung zurückzugeben.

Bereits im Herbst 2024 fiel die Entscheidung, die Kassenzulassung zu kündigen, was durch einen Aushang bekannt gemacht wurde. Die Praxis von Dr. Denda wurde 2020 eröffnet, und in Langen gibt es insgesamt 19,25 Versorgungsaufträge auf 20 Ärzte. Im Planungsbereich Neu-Isenburg/Dreieich/Langen sind derzeit 5,5 freie Sitze verfügbar. Eine neue Berechnung zur Bedarfsplanung soll im April 2025 erfolgen. Langen verzeichnet seit 2012 den größten Zuwachs im Landkreis Offenbach mit 12,25 Prozent.

Weitere Informationen über das Hausarztsystem in Deutschland, das gesetzliche Krankenkassen zur Anbietung einer hausarztzentrierten Versorgung (HzV) verpflichtet, finden sich auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums. Dort wird erläutert, dass Krankenkassen Verträge mit Hausarztverbänden abschließen und Patienten, die an diesem System teilnehmen, sich verpflichten müssen, ausschließlich einen gewählten Hausarzt aufzusuchen. Ausnahmen gibt es für bestimmte Fachärzte, welche direkt aufgesucht werden können.