Rostock

Rechtsstreit in Rostock: Stadt fordert Millionen von Jugendhilfeträger!

Die Hansestadt Rostock und der Jugendhilfeträger GeBEG mbH befinden sich im Mittelpunkt eines Rechtsstreits über mehrere Hunderttausende Euro. Eine Verhandlung am Landgericht Rostock wurde kürzlich vertagt, wie ndr.de berichtete. Im Kern des Streits steht eine unterschiedliche Auffassung über die Auslegung eines früheren Vertrags zwischen dem Jugendamt und GeBEG. Der weitere Gerichtstermin wird für Ende Juni angesetzt.

Die Stadt Rostock fordert von GeBEG rund 461.000 Euro zurück, während GeBEG umgekehrt circa 530.000 Euro an einbehaltenen Geldern fordert. Ein zentraler Streitpunkt sind die Qualifikationen einiger Mitarbeiter von GeBEG, die Hilfen zur Erziehung erbracht haben. Laut Stadt sollen unqualifizierte Mitarbeiter eingesetzt und abgerechnet worden sein. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen den Geschäftsführer und Prokuristen von GeBEG ermittelt, stellte jedoch 2022 die Ermittlungen gegen Zahlung von je 5.000 Euro ein.

Einfluss des Jugend- und Sozialsenators

Jugend- und Sozialsenator Steffen Bockhahn hat sich in den Fall eingeschaltet und eine Rückforderung des Jugendamtes an GeBEG ausgesetzt. Dies geschah in der Absicht, weitere Verhandlungen zu initiieren, doch die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme ist laut einem Verwaltungsexperten fraglich. Die Pressestelle der Stadt erklärte, dass das Vorgehen des Senators notwendig war, um möglichen Schaden von der Stadt abzuwenden.

Ergänzend sind ähnliche Vorfälle in der Vergangenheit zu bemerken. Im Zusammenhang mit einem Urteil des BGH vom 18. Februar 2021 musste sich eine Trägerin der öffentlichen Jugendhilfe mit den Leistungen eines Trägers der freien Jugendhilfe auseinandersetzen, wie nwb.de vermerkt. Dabei kam es zu strittigen Punkten bezüglich der Personalausstattung in Einrichtungen, die von den beiden Trägern betrieben wurden.