
Am Dienstag, den 11. Februar 2025, kam es zu einem Vorfall in Olpe, bei dem ein 49-jähriger Mann aus dem Siegerland mit einer Schreckschusswaffe in die Luft schoss. Der Vorfall ereignete sich gegen 13:45 Uhr in der Johannes-Hatzfeld-Straße, in der Nähe einer Gruppe von Kindern. Zeugen berichteten daraufhin die Polizei, die sofort reagierte.
Als die Polizeibeamten eintrafen, waren der Mann und seine 22-jährige Begleiterin bereits verschwunden. Bei einer anschließenden Durchsuchung des Bereichs fanden die Beamten jedoch Patronenhülsen, die auf die Verwendung von Schreckschussmunition hinwiesen. Die Polizei leitete umgehend eine Fahndung ein und konnte das Paar am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) in Olpe ausfindig machen.
Alkohol und Drogenkonsum festgestellt
Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der 49-Jährige alkoholisiert war und Anzeichen von Drogenkonsum aufwies. Im Rahmen der Durchsuchung wurde die Schreckschusspistole sichergestellt. Der Mann wurde daraufhin in Gewahrsam genommen und zur Polizeiwache Olpe gebracht. Seine Begleiterin wurde ebenfalls vorübergehend festgehalten. Gegen den 49-Jährigen wurde ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Die genauen Gründe für die Schussabgabe sind bisher unklar.
Gemäß der rechtlichen Situation in Deutschland unterliegt der Erwerb und Besitz von Schreckschusswaffen dem Waffengesetz. Diese Waffen sind so konstruiert, dass sie keine Projektile abschießen, sondern lediglich Platzpatronen, Reizgas oder pyrotechnische Munition verwenden, wie jurawelt.com berichtet. Das Führen solcher Waffen in der Öffentlichkeit erfordert einen kleinen Waffenschein, wobei die Voraussetzungen Altersbeschränkungen und eine Zuverlässigkeitsprüfung umfassen.