Garmisch-Partenkirchen

Energiewende im Landkreis Garmisch-Partenkirchen: Vorreiter auf neuen Wegen!

Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen setzt sich als Vorreiter in der Energiewende und im Klimaschutz ein. Im Rahmen des neuen „Heizungsgesetzes“, offiziell bekannt als Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches am 1. Januar 2024 in Kraft tritt, werden signifikante Maßnahmen zur Förderung von klimafreundlichen Heizsystemen ergriffen. Das Gesetz zielt darauf ab, den Austausch veralteter Heizungsanlagen gegen moderne, ökologische Alternativen zu fördern und die energetische Sanierung in der Region zu unterstützen.

Wie die Webseite des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen berichtet, zeigt sich eine hohe Nachfrage nach Förderungen im Landkreis, die über dem bundesweiten Durchschnitt liegt. Diese Sensibilität der Bevölkerung für Klimaschutz wird durch die Zusammenarbeit mit Organisationen wie der Verbraucherzentrale Bayern, der Energiewende Oberland und der Zugspitz Region GmbH maßgeblich gefördert. Initiativen wie die „Energiekarawane“, eine Wärme-Roadshow und die Woche der Wärmepumpe tragen zur erhöhten Nutzung der Förderprogramme bei.

Fördermaßnahmen und digitale Ressourcen

Der Landkreis belegt bayernweit einen der vorderen Plätze bei geförderten Energieberatungen und konnte mehr als 60.000 Euro an Fördermitteln einwerben, was ihn in die Top 5 unter bayerischen Landkreisen und Städten bringt. Landrat Anton Speer betont die Bedeutung der Energiewende und hebt die erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern hervor.

Zu den digitalen Angeboten gehören ein Solarpotentialkataster und ein Wirtschaftlichkeitsrechner zum Heizungstausch, die den Bürgern zur Verfügung stehen. Weiterhin bleibt die Möglichkeit, Förderungen für den Heizungstausch auch nach den Neuwahlen zu beantragen. Sigrid Goldbrunner von der Verbraucherzentrale Bayern bestätigte, dass ein Regierungswechsel keine Auswirkungen auf bereits zugesagte Förderungen haben wird. Die Bundesmittel, die für diese Förderungen reserviert sind, können innerhalb von zwei Jahren abgerufen werden.

Die Bundesregierung hat das Gebäudeenergiegesetz verabschiedet, um den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen in Deutschland zu beschleunigen. Ab 2024 dürfen in Neubauten nur noch Heizungen installiert werden, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Dieser Schritt ist Teil der Wärmewende, mit dem Ziel, bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen.

Zusätzlich müssen Kommunen bis Mitte 2028 Wärme- und Gasnetzausbaupläne festlegen. Ab dem 27. August 2024 beginnt die Förderung für den Heizungstausch, die bis zu 35 Prozent der Investitionskosten abdecken wird. Hauseigentümer haben die Möglichkeit, diese Fördermittel auch für energetische Sanierungsmaßnahmen zu beantragen und erhalten bis zu 50 Prozent der Kosten für Energieberatung erstattet.

Die Entwicklungen im Landkreis Garmisch-Partenkirchen und die bundesweiten Maßnahmen des GEG machen deutlich, wie ernst die Anstrengungen für eine nachhaltige Energiezukunft genommen werden. Die KfW-Bank hat bereits in den ersten 100 Tagen Zuschüsse in Höhe von 507 Millionen Euro bereitgestellt, womit 34.000 Anträge bewilligt wurden.

Die Umstellung auf erneuerbare Energien im Heizungssektor stellt somit sowohl einen bedeutenden Fortschritt in der Daseinsvorsorge dar als auch einen klaren Schritt in Richtung Klimaschutz.