Germersheim

Briefwahl: Wichtige Fristen und Infos für die Bundestagswahl 2025

Die Bundestagswahl steht vor der Tür, und die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren. Am kommenden Wahltag, dem 23. Februar 2025, haben wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre Stimmen abzugeben. Für diejenigen, die an diesem Tag nicht ins Wahllokal gehen können, gibt es die Option der Briefwahl.

Wie die Rheinpfalz berichtet, öffnet das Briefwahlbüro im Rathaus am Samstag, den 15. Februar, von 9 bis 12 Uhr. Der Zugang erfolgt über den Hintereingang des Rathauses, der sich in der Mozartstraße befindet. Wahlberechtigte können hier ihre Briefwahlunterlagen beantragen und ihre Stimme für die Bundestagswahl abgeben.

Wichtige Fristen zur Beantragung der Briefwahl

Der Antrag auf einen Wahlschein muss bis zu bestimmten Fristen gestellt werden. Laut Angaben der Rheinpfalz kann die Beantragung online mit Briefzustellung bis Dienstag, den 18. Februar, um 18 Uhr erfolgen. Zusätzlich ist eine Selbstabholung im Wahlamt bis Donnerstag, den 20. Februar, um 18 Uhr möglich. Für eine persönliche Antragstellung müssen die Wahlunterlagen bis Freitag, den 21. Februar, um 15 Uhr mitgebracht werden. Es wird dringend empfohlen, den Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Wahl, also bis zum 20. Februar, abzusenden, damit er rechtzeitig an der Stadtverwaltung eingeht. Schließlich müssen alle Wahlbriefe bis spätestens Wahltag um 18 Uhr vorliegen, andernfalls werden sie nicht bei der Auszählung berücksichtigt.

Für die Briefwahl ist zudem wichtig zu wissen, dass ein Wahlschein erforderlich ist. Dieser kann bei der Gemeinde des Hauptwohnortes beantragt werden, wie Bundeswahlleiterin.de erläutert. Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen, wobei eine schriftliche Anfrage auch per Fax oder E-Mail möglich ist. Allerdings ist die telefonische Antragstellung nicht zulässig. Eine Vielzahl von Gemeinden ermöglicht die Antragstellung online, was den Prozess für die Wähler erleichtert.