
In Offenbach sorgt die Situation von mehr als 30 eingesperrten Stadttauben für große Kontroversen. Unter der Kaiserleibrücke haben sich in erster Linie diese Vögel angesiedelt, die als „Ratten der Lüfte“ bekannt sind. In der vergangenen Woche startete die Autobahngesellschaft eine Bauwerksreinigung, die zur Folge hatte, dass die Gitter der Brücke verschlossen wurden. Während dieser Maßnahmen wurden die Tauben, die in den Hohlräumen leben, eingesperrt.
Tierschützerin Sarina Römer machte auf das Schicksal einer Taube aufmerksam, die verzweifelt versuchte, zu ihrem Partner zu gelangen. Diese Nischen unter der Brücke bieten den Tauben einen Rückzugsort, in dem sie brüten und sich verstecken können. Eine Reinigungsfirma hat die Spalten zwischen den Gittern mit Kabelbindern und Maschendraht verschlossen, was zur Einschließung der Tauben führte.
Kritik an der Autobahngesellschaft
Die Autobahngesellschaft rechtfertigt die Reinigung mit der Notwendigkeit, versteckte Mängel am Bauwerk zu erkennen. Tierschützerin Gudrun Stürmer hingegen kritisierte das Vorgehen scharf als „absolutes No-Go“. Sie wirft den Verantwortlichen vor, die Tauben absichtlich eingesperrt zu haben, während die Autobahngesellschaft die Vorwürfe zurückweist und betont, dass die Tauben an zwei Stellen weiterhin ein- und ausfliegen können. Die Stadt Offenbach sieht in diesem Zusammenhang keinen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Eine Gruppe von Tierschützern hat bereits rund 30 Tauben aus der Brücke befreit und Hinweise auf zerstörte Nester gefunden. Für die Autobahngesellschaft ist es offenbar geplant, alle Zugänge zum Innenbereich der Brücke endgültig zu schließen, um Schäden durch Taubenkot zu vermeiden. Stürmer warnt, dass diese Schließung die Tauben zwingen könnte, neue Nistplätze in der Umgebung zu suchen.
Der rechtliche Status der Stadttauben variiert je nach Region. In einigen Bundesländern, wie Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt, gelten verwilderte Haustauben als Gesundheitsschädlinge, was zu Maßnahmen führen kann, etwa wenn sie in hygienisch sensiblen Bereichen wie Lebensmittelbetrieben auftreten. Laut dem Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) dürfen Interventionen gegen solche Tiere jedoch nur bei konkreter Gefahrenlage ergriffen werden, wie schaedlingskunde.de berichtet.