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Niedersachsen stärkt Frauenhäuser: Neues Gesetz bringt kostenlosen Schutz!

Am 14. Februar 2025 hat der Bundesrat dem neuen Gewalthilfegesetz zugestimmt, das ab dem Jahr 2032 Frauen, die von Gewalt betroffen sind, ein Recht auf kostenlosen Schutz bieten wird. Laut einem Bericht von NDR verpflichtet das Gesetz die Bundesländer, ausreichende Schutz- und Beratungsangebote zu schaffen. Eine Bedarfsanalyse zur Notwendigkeit zusätzlicher Frauenhäuser und Plätze muss bis Ende 2026 vorliegen.

In Niedersachsen gibt es derzeit 46 geförderte Frauenhäuser, die Platz für 441 Frauen und etwa 880 Kinder bieten. Im Vergleich dazu hatten im Jahr 2018 lediglich 41 Frauenhäuser 371 Plätze. Gesundheitsminister Andreas Philippi kündigte an, dass in diesem Jahr weitere Platzerhöhungen sowie der Bau eines neuen Frauenhauses erfolgen werden. Die Frauenhäuser in Niedersachsen sind im Durchschnitt zu 67 Prozent ausgelastet, wobei rund 10 Prozent der Frauenplätze regelmäßig frei sind. Die regionale Verteilung weist erhebliche Unterschiede auf, wobei in Ballungsräumen ein größerer Bedarf an Frauenhausplätzen besteht.

Staatliche Unterstützung und Infrastruktur

Von 2026 bis 2036 erhalten die Bundesländer insgesamt 2,6 Milliarden Euro zur Unterstützung des Ausbaus der Infrastruktur. Während der Sozialverband Deutschland mehr Koordinierung und zusätzliche Plätze fordert, wurde dieser Vorschlag vom Sozialministerium zurückgewiesen. Wichtig zu erwähnen ist, dass die Adressen der Frauenhäuser nicht geheim gehalten werden, um betroffene Frauen zu ermutigen, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Geplante Neubauten sollen Frauenhaus, Beratungs- und Interventionsstellen unter einem Dach vereinen.

Zusätzlich wird in einem weiteren Bericht von Niedersachsen.de darauf hingewiesen, dass Frauenhäuser nicht nur Schutz, sondern auch Beratung und Unterstützung für Frauen und Kinder bieten, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Diese Einrichtungen sind oft die einzige Anlaufstelle für Betroffene, um der Gewalt zu entfliehen. Das Land Niedersachsen fördert die Beratung, Unterbringung und Betreuung dieser Frauen und Kinder anhand der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind“. Aktuell werden 45 Frauenhäuser in Niedersachsen unterstützt.