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Neues Bürgerhaus in Altenerding: Stadtentwicklung nimmt Fahrt auf!

Der Stadtentwicklungsausschuss Erding hat ein Verfahren für das Städtebauförderprogramm gestartet, um ein neues Bürgerhaus im Stadtteil Altenerding zu errichten. Altenerding soll in das Förderprogramm „Zusammenleben im Quartier“ der Regierung von Oberbayern aufgenommen werden, um notwendige Fördergelder für bauliche Maßnahmen zu generieren.

Oberbürgermeister Max Gotz hebt die Bedeutung eines Bürgerhauses für die Altenerdinger Bevölkerung hervor. Um die Ist-Situation zu analysieren und Entwicklungsperspektiven aufzuzeigen, wird ein „Integriertes Quartiersentwicklungskonzept (IQEK)“ erarbeitet, wobei die Bürgerschaft in den Prozess einbezogen werden soll. Der Neubau des Bürgerzentrums ist geplant an der Stelle des alten Rathauses. Ein städtebaulicher Wettbewerb wird für den Neubau erforderlich sein.

Einhellige Unterstützung für das Projekt

Der Stadtentwicklungsausschuss hat einstimmig die Verwaltung beauftragt, die Aufnahme ins Förderprogramm einzuleiten und das IQEK auszuschreiben. Benedikt Hoigt plädiert für die Einbeziehung der lebendigen Vereinslandschaft in Altenerding. Gerhard Ippisch von den Grünen äußert jedoch Zweifel, ob ein einziges Zentrum den Anforderungen von zwei unterschiedlichen Ortskernen in Altenerding gerecht werden kann. Burkhard Köppen von der CSU verweist zudem auf frühere Planungsfehler in Altenerding Süd. Bürgermeister Gotz erklärte, dass es zwischen dem Abriss des alten Rathauses und dem Neubau eine Übergangslösung geben wird.

Die Städtebauförderung, die seit über 50 Jahren die nachhaltige Stadtentwicklung unterstützt, wird unter anderem durch den Bundeshaushalt 2024 mit 790 Millionen Euro finanziert. Ziele dieser Förderungen sind unter anderem die Stärkung von Innenstädten und Ortszentren sowie die Stabilisierung sozial benachteiligter Quartiere, wie die Webseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen beschreibt. Des Weiteren sind Klimaschutzmaßnahmen seit 2020 eine Fördervoraussetzung, und die verschiedenen Programme der Städtebauförderung für das Jahr 2024 umfassen Budgets für lebendige Zentren, sozialen Zusammenhalt und nachhaltige Erneuerung.

Die Städtebauförderung ist Teil des Gesamtdeutschen Fördersystems und setzt auf integrierte Entwicklungsplanung, um die finanziellen Hilfen wirksam einzusetzen. Antragsberechtigt sind nur Städte und Gemeinden, die die Anträge bei den zuständigen Landesministerien stellen müssen.

Merkur und Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen berichten umfassend über die aktuellen Entwicklungen und die finanziellen Rahmenbedingungen im Rahmen der Städtebauförderung.