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Strompreise explodieren: Bis zu 331 Euro pro Megawattstunde!

Am 14. Februar 2025 stieg der durchschnittliche Preis für Elektrizität im Großhandelsmarkt auf 185,3 Euro pro Megawattstunde (MWh). Im Vergleich zum Vortag, an dem der Preis noch bei 121,07 Euro pro MWh lag, ist dies ein deutlicher Anstieg. Der Preis liegt nun bereits seit 12 Tagen über der Marke von 100 Euro pro MWh. Zudem kam es zu Stunden mit besonders hohen Preisen, die bis zu 300 Euro erreichen können, wie 20 Minutos berichtete.

Für den 13. Februar wurden folgende Preisdaten ermittelt:

Uhrzeit Preis (€/MWh)
00:00 – 01:00 158,7
01:00 – 02:00 158,2
02:00 – 03:00 148,7
03:00 – 04:00 139,6
04:00 – 05:00 134,8
05:00 – 06:00 146,4
06:00 – 07:00 161
07:00 – 08:00 193,2
08:00 – 09:00 250,8
09:00 – 10:00 181,4
10:00 – 11:00 202
11:00 – 12:00 175,4
12:00 – 13:00 163,9
13:00 – 14:00 167,1
14:00 – 15:00 90 (günstigster Preis)
15:00 – 16:00 90,7
16:00 – 17:00 104,9
17:00 – 18:00 163,6
18:00 – 19:00 291,5
19:00 – 20:00 331,1 (höchster Preis)
20:00 – 21:00 309,4
21:00 – 22:00 281,6
22:00 – 23:00 207,7
23:00 – 00:00 195,2

Hohe Energiekosten und Haushaltseffekte

Der Kühlschrank ist als das energieintensivste Haushaltsgerät identifiziert worden und verursacht etwa 20% der Stromrechnung. Zudem verbraucht die Waschmaschine im Durchschnitt 10% der Stromkosten und läuft rund 30 Stunden pro Monat. Auch der Geschirrspüler trägt mit etwa 8% zu den Stromkosten bei. Zu beachten ist, dass die Stromrechnung auch fixe Kosten wie Gebühren und Anpassungen umfasst.

Ab 2024 wird ein neues Berechnungssystem für den regulierten Tarif (PVPC) eingeführt, das eine Mischung aus kurzfristigen und langfristigen Preisen verwenden wird. Der Anteil des ‚pool‘-Preises wird schrittweise reduziert: 25% in 2024, 40% in 2025 und 55% ab 2026. Wie OCU berichtete, sind die Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten im Jahr 2024 abgenommen und wurden 2025 größtenteils nicht verlängert.

Außerdem fordert die OCU die Beibehaltung bestimmter Maßnahmen für einen gerechteren Strommarkt, sodass unter anderem der reduzierte Mehrwertsteuersatz auf Energie als Grunddienstleistung und die Abschaffung der Elektrizitätssteuer als dauerhafte Maßnahme angestrebt werden.